Eigene Wohnung, eigenes Leben – aber auch eigene Kosten: Für viele der rund 2.460 Auszubildenden im Landkreis Oder-Spree wird es finanziell eng, wenn Miete, Lebensmittel und Fahrtkosten die Ausbildungsvergütung auffressen. Doch es gibt Hilfe: Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Azubis mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hin. „Vor allem die Miete für eine eigene Wohnung haut vielen Azubis finanziell die Füße weg“, erklärt Astrid Gehrke, Vorsitzende der IG BAU Oderland. Besonders betroffen seien junge Menschen, die für ihre Ausbildung weit weg von ihren Eltern ziehen müssen.
Wer hat Anspruch auf die Beihilfe?
Die Berufsausbildungsbeihilfe können Auszubildende beantragen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen entweder über 18 Jahre alt sein, verheiratet sein oder mit ihrer Partnerin beziehungsweise ihrem Partner zusammenleben. Auch Azubis mit mindestens einem Kind, die nicht mehr im Elternhaus wohnen, haben Anspruch auf die finanzielle Unterstützung.
Allein 121 der insgesamt 2.460 Auszubildenden im Kreis Oder-Spree absolvieren ihre Ausbildung im Baugewerbe, wie aus aktuellen Zahlen der Arbeitsagentur hervorgeht.
Unkompliziert online prüfen
Wer wissen möchte, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf BAB besteht, kann dies unkompliziert im Internet überprüfen. Die Arbeitsagentur bietet unter www.babrechner.arbeitsagentur.de einen Online-Rechner an. Ausführliche Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe gibt es unter www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab.
Vorschaubild: Foto: IG BAU | Nils Hillebrand
Quelle: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Oderland




