Frankfurt (Oder): Sonderparkerlaubnis für Handwerker möglich
Die Stadt Frankfurt (Oder) bietet Handwerksbetrieben Ausnahmegenehmigungen für das Parken im Stadtgebiet an, sogenannte Handwerkerparkkarten. Sie ermöglichen es Handwerkern, auf Parkflächen mit Parkscheinautomaten zu parken, ohne einen Parkschein zu lösen, und umfassen weitere Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.

Zusätzlich kann zugelassen werden:Parken im eingeschränkten HaltverbotParken in einem eingeschränkten Haltverbot für eine ZoneParken auf Flächen mit Parkzeitbegrenzung über die zugelassene Zeit hinausParken auf Parkplätzen für Bewohner
Die Ausnahmegenehmigung wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt und ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der bundesweit geltenden Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und könnte bis zu 767 Euro pro Jahr betragen. In Frankfurt (Oder) liegt sie derzeit deutlich darunter.
Handwerkerparkkarten können bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Frankfurt (Oder) beantragt werden, im Stadthaus, Haus 1, Goepelstraße 38.
Sprechzeiten:Dienstag:09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 UhrDonnerstag:09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Quelle: Stadt Frankfurt (Oder)




