Gute Nachricht für Kahnfahrer: Sperrung im Unterspreewald aufgehoben – aber nicht überall ist freie Fahrt
Wer in diesem Sommer mit dem Kahn, Kanu oder Paddelboot durch den Spreewald unterwegs ist, kann sich freuen: Die Sperrung mehrerer Fließe im Unterspreewald ist aufgehoben. Sie war seit dem 10.07.2026 in Kraft, jetzt sind die betroffenen Gewässer wieder normal befahrbar.
Ganz frei ist die Fahrt trotzdem nicht überall. An einigen Stellen im Spreewald wird gerade gebaut, gekrautet oder Holz geschlagen – deshalb gibt es weiterhin einige Sperrungen und Umleitungen, auf die Ausflügler achten sollten. Die Übersicht dazu wird vom Landesamt für Bauen und Verkehr regelmäßig aktualisiert.
Diese Sperrungen gelten aktuell im Spreewald (Stand 07.08.2026)
Wichtig für alle, die aktuell mit dem Boot unterwegs sind: Wegen des niedrigen Wasserstands kann es derzeit zu Einschränkungen kommen. Das Landesamt für Bauen und Verkehr bittet darum, Schleusen nur zu nutzen, wenn es wirklich nötig ist.
Lehder Graben (Vollsperrung)
Oberspreewald, Ortslage Lübbenau, zwischen Ausfahrt Ruhehafen und Spree im Bereich der Stufenbrücke.
Umfahrung über Lehder Graben, Südumfluter und Spree möglich.
Bürgergraben (Vollsperrung)
Oberspreewald, zwischen Burg-Lübbener-Kanal und Rollkanal.
Der Bereich kann nicht umfahren werden. Eine Einfahrt in den Luggraben ist zu vermeiden.
Erster Freiheitskanal (Vollsperrung einzelner Abschnitte)
Oberspreewald, Raum Leipe, zwischen E-Kanal und Semisch sowie zwischen Semisch und Verbindungsgraben.
Die Abschnitte werden nacheinander bearbeitet und gesperrt. Beschilderung vor Ort beachten.
Oberspreewald (Einschränkungen/Behinderungen)
Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Dahme-Spreewald, von Burg (Spreewald) bis Untere Ragower Kahnfahrt.
Es kann zu kurzfristigen, zeitlich befristeten Sperrungen kommen. Das Passieren gesperrter Bereiche ist nur nach Freigabe durch die Verantwortlichen vor Ort möglich.
Stilles Fließ (Sperrung Kanu-Fischpass)
Oberspreewald, Ortslage Burg, im Bereich des Kanu-Fischpass am Wehr 31.
Paddelboote können an der Schleuse umgetragen werden.
Spree (Einschränkungen)
Oberspreewald, Ortslage Burg, zwischen Jedroschleuse am Wehr 27 und Kreisgrenze Spree-Neiße/Oberspreewald-Lausitz.
Der halbseitig gesperrte Bereich darf nur mit Freigabe der Verantwortlichen vor Ort passiert werden.
Dresslerstrom (Vollsperrung)
Unterspreewald, von Puhlstrom bis Wasserburger Spree.
Nördliche Umfahrung über Puhlstrom, Langer-Horst-Graben und Wasserburger Spree. Südliche Umfahrung über Puhlstrom, Laubengang, Krausnicker Strom und Wasserburger Spree.
Mittelkanal/Weidenfließ (Vollsperrung)
Oberspreewald, zwischen Weidengraben und Burg-Lübbener-Kanal.
Südliche Umfahrung über Weidengraben und Burg-Lübbener-Kanal. Nördliche Umfahrung über Weidengraben, Großes Fließ, Leiper Graben und Burg-Lübbener-Kanal.
Spree (Sperrung Schleuse Schlepziger Mühle)
Unterspreewald, im Bereich der Schleuse Schlepziger Mühle.
Östliche und westliche Umfahrung möglich.
Großes Fließ (Sperrung, Durchfahrt durch die Brücke verboten)
Oberspreewald, Wasserfläche unter der zweiten Brücke unterhalb des Wehr 116, in Fließrichtung gesehen.
Nördliche Umfahrung über Dittmar Kanal, Eichgraben, Saukanal, Nordfließ, Nordumfluter und Burg-Lübbener-Kanal. Südliche Umfahrung über Wehrkanal, Bürgerfließ, Lehder Fließ und Burg-Lübbener-Kanal.
Südumfluter (Sperrung)
Oberspreewald, von Spree bis Wehr 15, Friedhofswehr.
Umfahrung über Spree, Scheidungsfließ, Kleine Scheidung, Kleines Leineweberfließ und Südumfluter möglich.
Spree (Sperrung Eisenbahnbrücke Hartmannsdorf)
Unterspreewald, rechtes Brückenjoch der Eisenbahnbrücke bei Hartmannsdorf, in Fließrichtung gesehen.
Das linke Brückenjoch kann passiert werden.
Burg-Lübbener-Kanal (Sperrung Kalkofenschleuse)
Oberspreewald, im Bereich der Kalkofenschleuse am Wehr 119.
Passieren für Kähne nicht möglich, Paddelboote können umgetragen werden. Umfahrung über Puschhalle, Spree und Lübbenauer Buschspree.
Schiffbare Landesgewässer im Unterspreewald (temporäre Sperrungen)
Gesamter Unterspreewald im Zuständigkeitsbereich des Forstreviers Buchenhain.
Es kann zu temporären, kurzfristigen Sperrungen kommen. Ein Passieren ist nur nach Freigabe durch die Verantwortlichen vor Ort möglich.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
des Landes Brandenburg




