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Ausbau Erneuerbarer Energien verträglich gestalten

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Das Klimaschutzministerium, das Infrastrukturministerium und das Energieministerium haben gemeinsam eine Arbeitshilfe erarbeitet, um die Kommunen bei der Bauleitplanung für den Ausbau der Freiflächenphotovoltaik zu unterstützen. Die Planungshoheit liegt hierbei bei den Kommunen, welche die Flächennutzung durch PV-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet städtebaulich steuern sollten. Die Arbeitshilfe enthält Hinweise, wie die Kommunen finanziell profitieren können und welche Möglichkeiten es gibt, PV-Anlagen so zu gestalten, dass sie sich in das örtliche Gemeinde- und Landschaftsbild möglichst verträglich einfügen.

Dabei werden fachliche Anforderungen wie ökologischer Mehrwert und positive Bewertung von bereits versiegelten Flächen oder Konversionsflächen benannt, während FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet) und andere Schutzgebiete sowie Wälder und naturnahe Moore nicht für die Planung von PV-Anlagen vorgesehen werden sollten. Die Arbeitshilfe zeigt zudem auf, in welchem rechtlichen Rahmen Kommunen an PV-Freiflächenanlagen auch finanziell teilhaben können.

Die „Gemeinsame Arbeitshilfe für die Planung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ findet sich hier: https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Gemeinsame-Arbeitshilfe-PV-FFA.pdf

Quelle: Gemeinsame PM des MLUK, MIL und MWAE

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