Im Mühlental des Frankfurter Ortsteils Güldendorf befindet sich die Brücke BW 33, welche die Straße Mühlental über das Mühlenfließ führt. Diese Brücke besteht aus drei Teilbauwerken: dem Einlaufbauwerk auf der Westseite des Bahndammes, dem Mittelteil unter dem Tunnel der DB AG und dem Auslaufbauwerk auf der Ostseite des Bahndammes.
Im Zuge der turnusmäßigen Brückenprüfungen wurden an allen drei Teilbauwerken jeweils Schäden in so erheblichem Umfang festgestellt, dass grundhafte Instandsetzungsarbeiten erforderlich sind.
Im Jahr 2017 wurde im Auftrag der Stadt Frankfurt (Oder) bereits das Auslaufbauwerk auf der Ostseite des Bahndammes erneuert. In diesem Jahr soll nun das Einlaufbauwerk auf der Westseite des Bahndammes instandgesetzt werden.
Hierfür wurden durch das Amt für Tief-, Straßenbau und Grünflächen die für den Brückenneubau erforderlichen planerischen Vorbereitungen durchgeführt. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist in der zweiten Jahreshälfte 2022 geplant.
Vorgesehen ist der Abbruch des alten Brückenüberbaus und die Erneuerung in Betonbauweise. Des Weiteren werden zur Absturzsicherung neue Geländer montiert. An den Unterbauten werden Betoninstandsetzungsarbeiten durchgeführt.
Die Abmessungen der Brücke werden entsprechend dem bisherigen Bestand wiederhergestellt.
Während der Zeit der Baumaßnahme ist der Durchgang der Straße Mühlental im Bereich der Brücke nicht möglich.
Die Anliegenden sowie Besucherinnen und Besucher des Mühlentals auf der Ostseite des Bahndammes sowie der Straße Am Zwickel erreichen die Grundstücke wie bisher über die Zufahrt aus Richtung Buschmühlenweg/Seestraße.
Die Anliegenden, Besucherinnen und Besucher des Mühlentals auf der Westseite des Bahndammes erreichen die Grundstücke nur über die Zufahrt von der Güldendorfer Straße aus bzw. nach Bedarf auch über die Pferdegasse und den Müllerberg.
Während der Bauzeit ist mit erhöhtem Verkehrsaufkommen durch Baufahrzeuge, die die anfallenden Abbruchmaterialien und die neu einzubauenden Baustoffe ab- bzw. antransportieren, zu rechnen. Folglich können temporäre Behinderungen sich begegnender Fahrzeuge in der Straße Mühlental nicht ausgeschlossen werden.
Die an der Baumaßnahme Beteiligten sind bestrebt, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme entstehenden Unannehmlichkeiten für die Anliegenden auf das notwendige Maß zu beschränken.
Quelle: Stadt Frankfurt (Oder)