Nach Ablauf der jetzigen Wahlperiode zum 19.01.2023 werden geeignete Personen zur Besetzung der Schiedsstelle der Stadt Eisenhüttenstadt auf die Dauer von 5 Jahren gesucht. Die Tätigkeit wird im Ehrenamt ausgeübt. Schiedspersonen werden vom Direktor des Amtsgerichtes berufen und verpflichtet.
Folgende Voraussetzungen sind erforderlich:
- Wahlrecht
- Vollendung des 25. Lebensjahres
- Ständiger Wohnsitz in der Stadt Eisenhüttenstadt
- Autorität und die Fähigkeit sachlich, besonnen und vorurteilsfrei gegenüber den
Streitparteien aufzutreten sowie ein erforderliches Verhandlungsgeschick - Ausreichender Bildungsgrad und erforderliche Zeit zur Wahrnehmung der Amtsgeschäfte
Aufgaben:
- Gütliche Durchführung von Schlichtungsverfahren
- Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs in Strafsachen
Wer sich für die Ausübung des Ehrenamtes interessiert und Fragen dazu hat, meldet sich bitte telefonisch unter 03364 566 225, per E-Mail unter Nicole.Renner@eisenhuettenstadt.de oder schriftlich bei der
Stadt Eisenhüttenstadt
FB Bürgerdienste
Zentraler Platz 1
15890 Eisenhüttenstadt.
Verbindliche Bewerbungen für das Ehrenamt bitte ausschließlich schriftlich unter Beifügung des Lebenslaufes bis zum 01.09.2022 an die genannte Stelle.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt