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MIL erweitert Lastenradförderung – auch Zuschüsse für Lastenfahrradanhänger sind jetzt möglich 

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Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt in diesem Jahr erneut Gemeinden, Vereine und Gewerbetreibende bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern. Erstmals können auch Zuschüsse für Lastenfahrradanhänger und E-Lastenfahrradanhänger beantragt werden. Anträge können ab dem 1. Juni 2023 bis zum 3. Juli 2023 gestellt werden.

Infrastrukturminister Guido Beermann: „Das MIL fördert bereits seit Januar 2021 die Anschaffung von neuen Lastenfahrrädern und leistet damit einen Beitrag zur CO2-Einsparung und zur Verlagerung von Lastenverkehr auf umweltfreundliche Verkehrsmittel. Im Jahr 2022 konnten insgesamt 177 Anträge bewilligt werden. Das zeigt, dass wir mit der Förderung der Lastenfahrräder auf dem richtigen Weg sind und die Brandenburgerinnen und Brandenburger bereit sind, klimafreundlich in die Pedale zu treten – auch beim Warentransport. Gerade auf Kurzstrecken kann der Lastentransport mit dem Fahrrad eine sinnvolle Alternative zum Transport mit dem Auto sein. Ab diesem Jahr unterstützen wir ebenfalls die Anschaffung neuer Lastenradanhänger. Wir entsprechen damit der großen Nachfrage der Antragstellenden nach einer zusätzlichen Förderung und machen den Warentransport per Fahrrad noch attraktiver. Das ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und eine nachhaltige Stärkung des Radverkehrs in Brandenburg.“

Was wird gefördert?

  • Die Anschaffung fabrikneuer Lastenfahrräder mit und ohne E-Motor.
  • Die Anschaffung fabrikneuer Lastenfahrradanhänger.
  • Die Anschaffung fabrikneuer E-Lastenfahrradanhänger.

Wer wird in Brandenburg gefördert?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • eingetragene Vereine
  • Gewerbetreibende

Wie viel wird gefördert?

Im Jahr 2023 stehen für die Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenradanhängern 340.000 Euro zur Verfügung.

Der Mindestfördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Falle der kostenfreien Ausleihe/Zurverfügungstellung des Fördergegenstandes (des Lastenfahrrades und/oder des Lastenfahrradanhängers) für die Allgemeinheit im Rahmen der Zweckbindungsdauer beträgt der Fördersatz bis zu 80 Prozent. Die Zweckbindungsdauer wird gegenüber der vorhergehenden Richtlinie von fünf auf drei Jahre verkürzt.

Für die Lastenfahrräder und Lastenfahrradanhänger werden je nach technischer Ausstattung folgende Förderobergrenzen festgelegt:

  • für Lastenfahrräder: 2500 Euro.
  • für E-Lastenfahrräder: 4000 Euro.
  • für Lastenfahrradanhänger: 1000 Euro.
  • für E-Lastenfahrradanhänger: 2500 Euro.

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gehört auch Zubehör wie zum Beispiel ein Fahrradcomputer. Die Lastenfahrräder/Lastenfahrradanhänger müssen für den Transport von Waren, Material und/oder Personen nutzbar sein.

Anträge können ab 1. Juni 2023 beim Landesamt für Bauen und Verkehr, 15366 Hoppegarten, Lindenallee 51 gestellt werden. Die Formblätter werden zum Beginn des Förderaufrufs am 1. Juni im Internet unter www.lbv.brandenburg.de abrufbar sein.

Die entsprechende Richtlinie ist im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 20 vom 24.5.2023 veröffentlicht.

Quelle: MIL des Landes Brandenburg

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