Am 14. Mai 2023 sind die etwa 152.500 Wahlberechtigten in Oder-Spree erneut aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Die genaue Zahl der Wahlberechtigten wird erst mit Abschluss des Wählerverzeichnisses am 12. Mai 2023 feststehen. Bis dahin finden Änderungen hinsichtlich der Wahlberechtigung entsprechend des Kommunalwahlgesetztes Brandenburg Berücksichtigung. So werden zum Beispiel Personen, die nach der Hauptwahl bis zur Stichwahl das 16. Lebensjahr erreichen, ins Wählerverzeichnis aufgenommen, dagegen werden in Sterbefällen, die Personen von Amts wegen gestrichen.
Für die Stichwahl erhalten die Wahlberechtigten keine neue Wahlbenachrichtigung. Sollten Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben, ist das kein Problem. Sie können trotzdem im Wahllokal ihre Stimme abgeben, indem sie im Wahllokal ihr Ausweisdokument vorzeigen.
Hinweise zur Briefwahl – Wahlbrief rechtzeitig abschicken
Auch zur Stichwahl ist die Möglichkeit der Briefwahl gegeben. Wähler, die bereits zur Hauptwahl per Briefwahl ihre Stimme abgegeben haben, erhalten zur Stichwahl automatisch Briefwahlunterlagen von ihrer örtlichen Wahlbehörde. Es sei denn, sie haben die Unterlagen ausdrücklich nur für die Hauptwahl beantragt. In diesen Fällen, ist ein neuer Antrag auf Briefwahlunterlagen notwendig, wenn man nicht im Wahllokal abstimmen möchte. Selbstverständlich kann man auch Briefwahlunterlagen beantragen, wenn man bei der Hauptwahl im Wahllokal abgestimmt hat. Auch in diesen Fällen ist jedoch ein Antrag notwendig. Wenn man sich doch für die Wahl in einem Wahllokal entscheiden sollte, kann man mit seinen Briefwahlunterlagen in ein Wahllokal wählen gehen. Der Antrag kann mit der Wahlbenachrichtigung (Rückseite), aber auch per E-Mail, Fax und in vielen Gemeinden auch online über die Webseite der Gemeinde oder Amtsverwaltung gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. In einem elektronisch gestellten Antrag ist neben der Angabe von Namen, Wohnadresse und gegebenenfalls einer Zustelladresse (zum Beispiel die Urlaubsadresse) auch das Geburtsdatum anzugeben.
Wer einen Antrag stellen möchte, sollte dies schnellstmöglich tun. Endgültig endet die Frist am zweiten Tag vor der Stichwahl, das ist Freitag, der 12. Mai 2023, um 18:00 Uhr. Sofern man diese Frist ausschöpft, ist zu bedenken, dass die Unterlagen den Antragsteller nicht mehr auf dem Postweg erreichen können. Man sollte in diesem Fall daher persönlich bei seiner örtlichen Wahlbehörde vorsprechen. Wenn die Frist bis zum Ende gesetzt wird, ist letztendlich der Wähler in der Pflicht dafür zu sorgen, dass sein Wahlbrief rechtzeitig beim Wahlleiter ist. Für alle Briefwähler ist es ist ratsam, den Wahlbrief bereits einige Tage vor dem Wahltag abzuschicken. Der Wahlbrief muss an der auf dem Wahlbrief bezeichneten Stelle am Wahlsonntag spätestens um 18:00 Uhr vorliegen. Danach wird mit der Auszählung der Stimmen begonnen. Wahlbriefe, die verspätet eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Quelle: PD Ost