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Wahlberechtigte in Oder-Spree sind am Sonntag zur Landratswahl aufgerufen 

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Am Sonntag, dem 23. April 2023, sind die Wahlberechtigten im Landkreis Oder-Spree aufgerufen, über die künftige Landrätin oder den Landrat zu entscheiden. Zwei Frauen und sechs Männer bewerben sich um die Nachfolge von Rolf Lindemann, der mit Wirkung zum 1. August 2023 mit dem Erreichen der maßgeblichen Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht. 

Die 238 Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der wahlberechtigten Personen umfasst. Etwa 153.000 Personen ab 16 Jahre können ihre Stimme abgeben. Die genaue Anzahl der Wahlberechtigten steht erst zwei Tage vor der Wahl mit dem Abschluss des Wählerverzeichnisses fest. 

Die Wahlergebnisse werden am Abend der Landratswahl auf der Webseite der Kreisverwaltung www.l-os.de veröffentlicht und entsprechend des Fortschritts bei der Stimmenauszählung fortlaufend aktualisiert. 

Erreicht in der Hauptwahl keine Bewerberin und kein Bewerber die erforderliche Mehrheit, findet am 14. Mai 2023 eine Stichwahl statt. Zu dieser treten die beiden Erstplatzierten der Hauptwahl an. In der Stichwahl gilt als gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint und diese Mehrheit muss mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten entsprechen. 

Sollte in der Haupt- und in der Stichwahl keine Bewerberin und kein Bewerber die Voraussetzungen für eine Direktwahl erfüllen, käme ein komplett neues Verfahren in Gang, bei dem die Stelle der Landrätin, des Landrates ausgeschrieben würde. Die Entscheidung läge dann bei den Mitgliedern des Kreistages. 

Quelle: LOS

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