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Der Brandenburger Innenminister Michael Stübgen kritisiert die Einführung eines THC-Grenzwertes für Autofahrer in der Straßenverkehrsordnung, welche der Bundesrat diskutiert. Die Änderung im Straßenverkehrsgesetz sieht vor, dass Autofahren unter dem Einfluss von THC erst ab einem Wert von 3,5 ng/ml im Blutserum als Ordnungswidrigkeit gilt. Stübgen bemängelt, dass ein zuverlässiger Vortest, der diesen Grenzwert feststellen könnte, derzeit nicht vorhanden ist und daran wird sich auf absehbare Zeit auch nichts ändern.

Er sieht dadurch sowohl die Rechtssicherheit der Polizeibeamten bei Kontrollen als auch die allgemeine Verkehrssicherheit gefährdet. Die Bundesregierung würde damit die Interessen der Cannabiskonsumenten über den Schutz aller Verkehrsteilnehmer stellen. Stübgen weist darauf hin, dass dies im Widerspruch zur Vision Zero steht, die das Ziel hat, keine Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr zu haben.

Quelle: MIK des Landes Brandenburg 

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