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Städte- und Gemeindebund Brandenburg 
Kreisarbeitsgemeinschaft Oder-Spree

Gemeinsame Erklärung der Kreisarbeitsgemeinschaft Oder-Spree zur aktuellen Situation in den Kommunen       und Gemeinden in Bezug auf Vorhaben zum Ausbau der Windkraftanlagen

Die Kreisarbeitsgemeinschaft Oder-Spree unterstützt die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree, die als Trägerin der Regionalplanung fungiert, bei ihrem Ziel, eine bedarfsgerechte und sinnvolle Bereitstellung von Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen zu organisieren.

Wir befürworten als Kreisarbeitsgemeinschaft grundsätzlich die Decarbonisierungsstrategie des Gesetzgebers.

Gleichzeitig kritisieren wir das weitgehende Aushebeln der kommunalen Planungshoheit bei Bauvorhaben im Zusammenhang mit Windkraftanlagen. Dies entzieht den Kommunen und Gemeinden die Möglichkeit, ihre Belange und Anliegen angemessen in die Verfahren einzubringen. Die Kommunalvertretungen haben an keiner Stelle die Möglichkeit, den Planungsumfang sowie die damit verbundenen Belastungen abzuwägen oder durch Beschlüsse zu untermauern.

Folgende Vorschläge richten die Unterzeichner an den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung sowie Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz:

  1. Die Unterzeichner fordern, dass das bis Ende 2022 gültige „Moratorium“ (§ 2c RegBkPlG) wieder in Kraft gesetzt wird, um eine ungeordnete Entwicklung der Windenergienutzung bis zur Rechtswirksamkeit der Regionalpläne im Land Brandenburg zu verhindern.
  2. Es wird gefordert, dass das Landesamt für Umwelt (LfU) als Genehmigungsbehörde für Windenergieanlagen (WEA) die gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens gemäß § 9 Abs. 2 ROG berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere Verfahren, bei denen die Regionalversammlung in der 8. Amtszeit bereits Beschlüsse zum Abwägungsbericht für den ersten und zweiten Entwurf der Regionalpläne gefasst hat. Die Ziele der Raumordnung sollen daher verbindlich in alle Genehmigungsvorbescheidsverfahren gemäß § 9 BImSchG sowie in immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG einfließen.
  3. Zur Sicherung der in Aufstellung befindlichen Regionalpläne für die Windenergienutzung wird gefordert, dass die kommunale Planungshoheit und das gemeindliche Einvernehmen bei den oben genannten Genehmigungsverfahren vom LfU angemessen berücksichtigt werden. Die Hauptverwaltungsbeamten der Kommunen tragen als stimmberechtigte Mitglieder der Regionalversammlung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 RegBkPlG die Verantwortung für eine gesamträumlich verträgliche Steuerung der Windenergienutzung im Land Brandenburg. Eine Zulassung raumbedeutsamer WEA im Einklang mit dem Stand der Regional- und Bauleitplanung trägt zugleich zur Erhöhung der Akzeptanz der Bevölkerung bei und unterstützt die Umsetzung der bundes- und landespolitischen Ausbauziele für erneuerbare Energien.
  4. Sobald ein Satzungsbeschluss für Regional- und Bauleitpläne zur Windenergienutzung gefasst ist, dürfen Genehmigungsvorbescheide und immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheide nur noch für Windenergiegebiete erteilt werden, die in den Bauleit- und Regionalplänen ausgewiesen sind. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Genehmigungsantrags, entsprechend der durch das Bundeskabinett am 4. September 2024 beschlossenen Novelle des Baugesetzbuches.
  5. Wir fordern die zuständigen Ministerien auf, sich bei der neuen Bundesregierung dafür einzusetzen, die Flächenziele für den Ausbau von Windenergieanlagen zugunsten von leistungsbezogenen Ausbauzielen aufzugeben. Der Maßstab für zukünftige Ausbauziele sollte der vor Ort benötigte Energiebedarf sein, wobei die vorrangige Nutzung dieser Energie am Entstehungsort sicherzustellen ist. Der Bau weiterer Erzeugungsanlagen über diesen Bedarf hinaus sollte nur erfolgen, wenn dies mit niedrigeren Netzentgelten und insgesamt sinkenden Endverbraucherpreisen einhergeht, um die Akzeptanz in der Bevölkerung vor Ort zu erhöhen.

Unterzeichnet von:

Christian Stauch                     Gemeinde Woltersdorf Bürgermeister/ Vorsitzender KAG
Cornelia Schulze-Ludwig        Stadt Storkow (Mark) Bürgermeisterin
Matthias Rudolph                    Stadt Fürstenwalde Bürgermeister
Mario Quast                            Amt Schlaubetal Amtsdirektor
Karsten Radlow                      Gemeinde Tauche Bürgermeister
Oliver Radzio                          Gemeinde Rietz-Neuendorf Bürgermeister
Robert Czaplinski                   Stadt Beeskow Bürgermeister
Frank Balzer                           Stadt Eisenhüttenstadt Bürgermeister
Henryk Pilz                             Stadt Erkner Bürgermeister
Maik Koschack                       Stadt Friedland Bürgermeister
Andreas Fischer                     Amt Neuzelle Amtsdirektor
Arne Christiani                       Gemeinde Grünheide Bürgermeister
Ingo Röll                                 Gemeinde Schöneiche Bürgermeister
Christian Riecke                     Amt Scharmützelsee Amtsdirektor
Dirk Wesuls                            Amt Brieskow-Finkenheerd Amtsdirektor
Dirk Meyer                              Amt Odervorland Amtsdirektor
Sascha Sefeloge                    Amt Spreenhagen Amtsdirektor

Quelle: Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt 

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