Brandenburgs Innenminister René Wilke zur gestrigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin, das Zurückweisungen Geflüchteter an den deutschen Außengrenzen in Frage stellt:
„Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts ist natürlich zu respektieren. Gleichwohl hat das Bundesinnenministerium angekündigt, eine Klärung im Hauptsacheverfahren herbeiführen zu wollen. Den Ausgang dieses Verfahrens gilt es nun abzuwarten. Zumal der Bundesinnenminister derzeit von Einzelentscheidungen und einer Fortsetzung der aktuellen Praxis spricht.
Wir sind mit unserem Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt auf verschiedene Situationen vorbereitet. Wie ich bereits im Landtag betonte, hängt die Zukunft der Einrichtung insbesondere von diesen und weiteren Gerichtsentscheidungen ab. Sollten Zurückweisungen bei Dublin-Fällen weiter möglich sein, würde das Zentrum seinen Zweck verlieren. Sollte die Eilentscheidung auch im Hauptsacheverfahren Bestand haben, würde es hingegen wachsende Bedeutung bekommen. Angesichts der anstehenden infrastrukturellen Maßnahmen brauchen wir hierfür Rechtssicherheit – möglichst schnell.“
Quelle: PM MIK des Landes Brandenburg