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Milchviehbetriebe und Schweinehalter in Brandenburg, die wegen der Maul- und Klauenseuche finanzielle Verluste erlitten haben, können nun Entschädigungen bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg beantragen. 

Zur Verfügung stehen etwa 4,7 Millionen Euro von der EU und 3,2 Millionen Euro vom Land Brandenburg. 

Die Landesministerin Hanka Mittelstädt betonte die schnelle und unbürokratische Hilfe sowie die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Bund. Milchbetriebe werden für unverkäufliche Milch entschädigt, Schweinehalter für Preisabschläge beim Schweineverkauf zwischen dem 10. Januar und 14. April 2025. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen aus Brandenburg, die von der Seuche betroffen waren. 

Nach dem ersten Ausbruch am 10. Januar 2025 waren effektive Maßnahmen zur Eindämmung erfolgt, wodurch Deutschland schon am 14. April als MKS-frei galt. Die Finanzierung wurde durch die EU genehmigt und die rechtliche Grundlage ist eine EU-Verordnung zum Stützen der Milch- und Schweinefleischsektoren.

Infos und Antragsunterlagen findet man auf der Seite der ILB: https://www.ilb.de/mks-2025

Quelle: MLEUV Land Brandenburg

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