Verbraucherzentrale hilft bei grenzüberschreitenden Reklamationen

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher aus Deutschland nutzen die Nähe zu Polen, um Waren oder Dienstleistungen kostengünstiger zu beziehen – etwa Fenster, Türen oder Zäune. In den meisten Fällen verläuft alles reibungslos. Genau wie im Inland können jedoch Mängel auftreten oder das Produkt ist anders als vereinbart. In diesen Fällen haben Verbraucherinnen und Verbraucher auch bei Verträgen mit polnischen Anbietern klare Rechte. Die Verbraucherzentrale Brandenburg unterstützt Verbraucher:innen dabei, auch über Grenzen hinweg erfolgreich zu reklamieren.
Reklamationsrechte auch bei Bestellungen in Polen durchsetzbar
„Auch bei grenzüberschreitenden Verträgen gilt ein zweijähriges Gewährleistungsrecht ab Übergabe der Sache – unabhängig davon, ob deutsches oder polnisches Recht Anwendung findet“, erklärt Karolina Wróblewska, Juristin bei der VZB. Zudem gilt in beiden Rechtsordnungen die Vermutungsregel zugunsten von Verbraucherinnen und Verbraucher: Zeigt sich innerhalb des ersten Jahres ein Mangel, wird vermutet, dass das Produkt bereits bei der Übergabe fehlerhaft war. Der Unternehmer muss das Gegenteil beweisen.
Wróblewska rät dazu, Mängel frühzeitig zu dokumentieren und die Nachbesserung stets mit einer angemessenen Frist schriftlich einzufordern. Die Durchsetzung von Verbraucherrechten in Polen könne zwar durch Sprachbarrieren erschwert sein, ist aber keineswegs unmöglich. Wer alleine nicht weiterkommt, kann die Beratung der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen.
Verbraucherschutz zeigt Wirkung
In einem aktuellen Beratungsfall hatte sich ein Verbraucher in Polen neue Fenster bestellt. Die Lieferung erfolgte problemlos, doch beim Einbau stellte sich heraus: Die Fenster waren verzogen, ließen sich schwer öffnen und schlossen nicht richtig. Trotz mehrmaliger Aufforderung reagierte der polnische Unternehmer zunächst nicht, weder auf E-Mails noch auf Anrufe. Daraufhin wandte sich der Betroffene an die Juristinnen und Juristen des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums der VZB. Das war der richtige Schritt: Die VZB nahm Kontakt zum Unternehmen auf und unterstützte den Verbraucher bei der Durchsetzung seiner Ansprüche. Innerhalb eines Monats erhielt er neue, mangelfreie Fenster.
Individuelle Beratung
Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
- Beratung vor Ort, telefonisch oder per Videochat
- Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr)
- oder online unter verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung
Aktuelle Informationen gibt es auf: verbraucherzentrale-brandenburg.de
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenschutz e.V.