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Die Schulferien stehen vor der Tür und viele Jugendliche möchten ihr Taschengeld aufbessern. Die IHK Ostbrandenberg informiert über die wichtigsten Regeln für Ferienjobs.

Wer darf arbeiten?

Ab 15 Jahren können Schüler während ihrer Vollzeitschulpflicht in den Ferien arbeiten – maximal 4 Wochen (20 Arbeitstage) pro Jahr. Die Arbeitszeit kann flexibel auf alle Schulferien verteilt werden.

Ab 13 Jahren sind bereits leichte Tätigkeiten mit Einverständnis der Eltern möglich: Zeitungen austragen, Nachhilfe geben, Botengänge oder Regale auffüllen.

Was ist nicht erlaubt?

Gefährliche Arbeiten in produzierenden Betrieben, auf Baustellen, in Werkstätten oder an Tankstellen sind grundsätzlich verboten.

Warum Ferienjobs?

„Ferienjobs sind eine gute Chance für Jugendliche, praktische Erfahrungen zu sammeln und erste Kontakte in die Arbeitswelt zu knüpfen“, erklärt Stefan Heiden, Justiziar der IHK Ostbrandenburg.

Wichtig: Bei Unsicherheiten sollten sich Arbeitgeber und Eltern vor Arbeitsaufnahme beraten lassen.

Mehr Infos: ihk-obb.de/ferienjob
Stellenbörse: mach-es-in-brandenburg.de

Quelle: IHK Ostbrandenburg 

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