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Brandenburg kehrt zum Bundesstandard zurück

Brandenburg hat seinen Sonderweg beim Naturschutz-Vorkaufsrecht beendet. Seit dem 25. Juli 2025 gilt wieder die normale Bundesregelung.

Was hat sich geändert? Bisher konnte das Land Brandenburg bei Grundstücksverkäufen in Naturschutzgebieten das Vorkaufsrecht nicht nur selbst nutzen, sondern auch an Dritte wie Stiftungen oder Umweltverbände übertragen. Diese Sonderregelung wurde jetzt abgeschafft.

Warum die Änderung? Rudolf Hammerschmidt von den Familienbetrieben Land und Forst Brandenburg begrüßt den Schritt: „Der Staat wurde zum Vollstrecker fremder Interessen. Die Rechte der Grundstückseigentümer wurden übergangen.“

Was bedeutet das konkret?

  • Das Vorkaufsrecht gibt es weiterhin
  • Aber nur noch das Land selbst kann es ausüben
  • Externe Organisationen haben keinen Einfluss mehr
  • Grundstückseigentümer haben mehr Rechtssicherheit

Das Fazit Brandenburg folgt nun wieder der Bundesregelung. Private Eigentumsrechte werden besser geschützt. Der Staat übernimmt wieder selbst die Verantwortung, statt sie an Dritte zu übertragen.

Die Familienbetriebe sehen darin einen wichtigen Schritt für mehr Rechtsklarheit und Planungssicherheit für Grundstückseigentümer im ländlichen Raum.

Die Stellungnahme der Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg sowie die Verschriftlichung zur Anhörung im Sonderausschuss Bürokratieabbau finden Sie hier.

Quelle: Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg e.V.

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