Das nächtliche Dauerblinken an Windrädern in Brandenburg gehört weitgehend der Vergangenheit an. Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg hat die Antragsflut zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) vollständig abgearbeitet – insgesamt rund 812 Anträge, die bis Ende 2024 und Anfang 2025 eingingen.

Neue Technik entlastet Anwohner
Die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung sorgt dafür, dass Windräder künftig nur noch blinken, wenn sich tatsächlich ein Luftfahrzeug nähert. Bisher mussten die Anlagen aus Sicherheitsgründen für den Luftverkehr permanent blinken – eine erhebliche Belastung für Anwohner.
„Diese technische Vorrichtung kann die Situation entschärfen“, erklärt Infrastrukturminister Detlef Tabbert. Die Windenergieanlagenbetreiber hätten nun die Möglichkeit und Pflicht, die neue Technik zu installieren, damit ein Großteil der Windräder nicht mehr dauerhaft nachts blinken müsse.
Ausnahmen aus Sicherheitsgründen
Nicht alle Windräder können auf die neue Technik umgestellt werden. Einzelne Anlagen werden auch künftig dauerhaft blinken – insbesondere in der Nähe von Flugplätzen oder Hubschrauberlandeplätzen. So wurde der Einsatz der BNK in der Uckermark um Schwedt wegen der Hubschrauberlandeplätze der PCK Raffinerie und des Klinikums Uckermark abgelehnt.
Verzögerungen durch praktische Probleme
Viele Anlagenbetreiber konnten die ursprünglich vom Erneuerbare-Energie-Gesetz festgelegte Frist nicht einhalten. Arbeitskräftemangel und fehlende Verfügbarkeit der Technik verzögerten die Montage erheblich, weshalb die Frist wiederholt verschoben werden musste.
Dennoch stellten zahlreiche Betreiber Anträge – bereits die Antragstellung reichte aus, um Strafzahlungen zu verhindern. Die Bundesnetzagentur kann zudem bei kleinen Windparks Ausnahmen gewähren, wenn die Nachrüstung wirtschaftlich unzumutbar wäre.
Quelle: MIL Land Brandenburg