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Land und Kommunen einigen sich auf Verteilung des Bundes-Sondervermögens – Kommunen erhalten 1,5 Milliarden Euro zur eigenständigen Verwendung

Das Land Brandenburg kann mit einem Milliardenpaket des Bundes rechnen: Rund 3 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität der Bundesregierung fließen in das Bundesland. Ministerpräsident Dietmar Woidke und Finanzminister Robert Crumbach unterzeichneten heute gemeinsam mit Vertretern der Kommunen eine entsprechende Vereinbarung in Potsdam.

Kommunen erhalten Hälfte der Mittel

Die Aufteilung der Gelder ist bereits klar geregelt: 1,5 Milliarden Euro gehen direkt an die Kommunen, die über diese Summe weitgehend eigenständig verfügen können. Die Gemeinden, Städte und Landkreise sollen damit in Infrastruktur, Brand- und Katastrophenschutz, Innere Sicherheit sowie Bildung und Sport investieren.

Besonders bedeutsam: 460 Millionen Euro sind für die Gesundheitsversorgung vorgesehen. Mit diesem Geld soll die Krankenhausreform umgesetzt und die medizinische Versorgung im ländlichen Brandenburg gestärkt werden. Weitere 40 Millionen Euro fließen in die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und den Einsatz künstlicher Intelligenz.

Land investiert in Straßen und Hochschulen

Vom verbleibenden Landesanteil von einer Milliarde Euro sind die Verwendungszwecke ebenfalls festgelegt:

  • 350 Millionen Euro für Landesstraßen, Brücken und Schienenvorhaben
  • 200 Millionen Euro für Polizeiwachen sowie Brand- und Katastrophenschutz
  • 150 Millionen Euro für Hochschulen und studentisches Wohnen
  • 30 Millionen   Euro für den „Goldenen Plan Sport“
  • 100 Millionen Euro bereits für den laufenden Doppelhaushalt
  • 170 Millionen Euro werden noch konkretisiert

Schnelle Umsetzung geplant

„Das Bundes-Geld soll schnell im Land ankommen“, betonte Finanzminister Crumbach. Jede Gemeinde und jeder Brandenburger solle sehen, dass mit den Mitteln gearbeitet wird. Die Kommunalvertreter lobten die schnelle Einigung und das bürokratiearme Verfahren.

Ministerpräsident Woidke zeigte sich zuversichtlich, dass nach Vorliegen der rechtlichen Vorgaben des Bundes zügig mit der Umsetzung begonnen werden kann. Bis dahin soll die Maßnahmenplanung vorangetrieben werden.

Die Vereinbarung zeigt einmal mehr die enge Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen in Brandenburg bei der Bewältigung zentraler Zukunftsaufgaben.


Quelle: Staatskanzlei Brandenburg

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