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Gute Nachrichten für Mieter und Eigenheimbesitzer: Ab dem 1. Dezember 2025 gilt eine neue Produktnorm für Balkonkraftwerke. Die Verbraucherzentrale Brandenburg begrüßt die Änderung, die mehr Rechtssicherheit bringt.

Einfacher Anschluss an normale Steckdose

Die neue Norm erlaubt den Anschluss von Steckersolargeräten an eine gewöhnliche Haushaltssteckdose mit Schuko-Stecker. „Die lang erwartete Norm regelt endlich rechtssicher die gelebte Praxis auf vielen Balkonen“, erklärt Joshua Jahn, Pressesprecher der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Verbraucher dürfen ihr Balkonkraftwerk ab 1. Dezember offiziell einfach in eine vorhandene Steckdose stecken. Eine teure Spezialsteckdose ist nicht mehr nötig.

Welche Voraussetzungen gelten?

Damit der normale Schuko-Stecker genutzt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Gesamtmodulleistung der Anlage darf maximal 960 Watt betragen
  • Der Wechselrichter muss die Einspeisung auf 800 Watt begrenzen

Für Geräte mit einer höheren Modulleistung bis zu 2.000 Watt ist weiterhin ein spezieller Stecker erforderlich. Steckersolargeräte mit Energiespeicher werden von der aktuellen Produktnorm nicht erfasst.

Bereits bestehende Vereinfachungen

Seit Jahresbeginn 2025 müssen Besitzer nur noch eine vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vornehmen. Das Gerät kann sofort in Betrieb genommen werden.

„Konkret heißt dies, dass sich ein älterer Stromzähler so lange rückwärts drehen darf, bis der Netzbetreiber einen neuen Zähler einbaut“, erläutert Jahn.

Unabhängiger von Energiepreisen

Mit einem Balkonkraftwerk können sich Mieter und Eigenheimbesitzer unabhängiger von den Energiepreisen machen und gleichzeitig etwas für den Klimaschutz tun.

Beratung und weitere Informationen

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Brandenburg beantwortet alle Fragen zum Thema Energiesparen.

Terminvereinbarung:

  • Online: verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung
  • Telefonisch: 0331 – 98 22 999 5 (Mo-Fr 9-18 Uhr)

Weitere Informationen: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/15772


Vorschaubild: Symbolbild Canva
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg 

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