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Die winterlichen Straßenverhältnisse sorgen derzeit stadtweiterseits für erhebliche Probleme bei der Müllabfuhr. Entsorgungsfahrzeuge können viele Straßen aus Sicherheitsgründen nicht anfahren.

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Sicherheit geht vor

Die Fahrerinnen und Fahrer der Müllabfuhr entscheiden vor Ort, ob eine Straße befahrbar ist. Besonders auf nicht geräumten, stark vereisten Anliegerstraßen und engen Durchfahrten ist die Zufahrt oft unmöglich. Die Verantwortung für Fahrzeuge und andere Verkehrsteilnehmende erfordert situationsbezogene Entscheidungen.

Anlieger in der Pflicht

Viele Anliegerstraßen und Gehwege sind schlecht oder gar nicht geräumt. Die Stadt appelliert eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, ihren Anliegerpflichten nachzukommen. Die genauen Regelungen finden sich in der Straßenreinigungssatzung (Amtsblatt, Jahrgang 36, Nr. 14 vom 17.12.2025).

Anlieger müssen:

  • Gehwege und bei Bedarf Fahrbahnen von Schnee und Eis befreien oder mit abstumpfenden Mitteln sichern
  • Am Leerungstag den Weg vom Standplatz der Mülltonnen bis zum Straßenrand schnee- und eisfrei halten
  • Durchgänge durch Schneewälle am Straßenrand zur Fahrbahn schaffen
  • Fahrzeuge so parken, dass ausreichend Durchfahrtsbreite für Müllfahrzeuge bleibt

Was tun bei ungeräumten Straßen?

Bewohnerinnen und Bewohner nicht oder unzureichend geräumter Straßen werden gebeten, ihre Abfallbehälter an die nächstgelegene geräumte Straße zu bringen.

Wichtig: Bei anhaltend schlechten Straßenverhältnissen kann eine Nachleerung nicht garantiert werden. In solchen Fällen erfolgt die Abfuhr erst wieder zum nächsten regulären Termin.


Vorschaubild: Symbolbild Canva
Quelle: Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

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