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Weniger Bürokratie bei öffentlichen Vergaben: Brandenburg macht Ernst mit dem Bürokratieabbau und entlastet Unternehmen künftig von unnötigem Dokumentenaufwand.

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Wirtschaftsminister Daniel Keller hat am 20. Februar 2026 im Sonderausschuss Bürokratieabbau des Landtages Brandenburg die geplante Einführung des sogenannten Best-Bieter-Prinzips bei öffentlichen Auftragsvergaben vorgestellt. Das Wirtschaftsministerium hatte bereits im November 2025 einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet. Nun haben sich das Ministerium der Finanzen und für Europa (MdFE) sowie das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) auf eine zeitnahe Umsetzung verständigt.

Das Prinzip ist denkbar einfach: Künftig muss nicht mehr jeder Bieter von Beginn an sämtliche Eignungsnachweise und Unterlagen einreichen. Stattdessen sind die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Dokumente grundsätzlich nur noch von demjenigen Unternehmen vorzulegen, das den Zuschlag erhalten soll. Öffentliche Auftraggeber entscheiden dabei selbst, an welcher Stelle im Vergabeprozess sie die Eignung eines Bieters prüfen und bewerten.

Minister Keller betonte: „Das Best-Bieter-Prinzip sieht vor, dass soweit möglich nur noch der zu erwartende erfolgreiche Bieter seine Eignung nachweisen muss. Das verhindert sowohl die Einreichung als auch die Prüfung letztendlich nicht benötigter Dokumente. Nicht zuletzt fällt damit auch eine Hürde weg, die gerade ortsansässige kleinere und mittlere Unternehmen mitunter von der Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren abgeschreckt hat.“

Die brandenburgischen Industrie- und Handelskammern begrüßen den Schritt ausdrücklich. IHK-Cottbus-Präsident Jens Warnken erklärte, die Einigung sei „eine gute Botschaft“ für die mehrheitlich klein- und mittelständische Wirtschaft im Land und ein „hilfreicher Schritt für mehr Entbürokratisierung“.

Hintergrund: Auch der Bund plant die Einführung des Best-Bieter-Prinzips. Brandenburg wartet die Bundesgesetzgebung jedoch nicht ab, sondern handelt mit einem eigenen Erlass, der Anpassungen an den Verwaltungsvorschriften zu § 55 LHO sowie an der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung ermöglicht. MdFE und MIK haben ihre Zustimmung bereits signalisiert.


Vorschaubild: Symbolbild Canva
Quelle: MWAEK Land Brandenburg

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