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Der Ökologische Jagdverein Brandenburg-Berlin (ÖJV) hat Ministerpräsident Woidke in einem offenen Brief aufgefordert, bei der anstehenden Änderung der Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz die Interessen der Waldbesitzer nicht zu übergehen.

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Anlass ist die geplante Übernahme des Wolfs ins Jagdrecht, in deren Zuge auch Bestimmungen zur Bejagung des wiederkäuenden Schalenwildes neu geregelt werden sollen. Der ÖJV-Vorsitzende Eckhard Fuhr kritisiert darin Vorschläge, die aus Sicht einer am Waldumbau orientierten Jagd nicht tragbar seien. Der Verein begrüßt, dass die SPD-Vertreter im Agrarausschuss mit den Stimmen der Regierungskoalition durchgesetzt haben, dass Abschusspläne bei Rot- und Damwild weiterhin als verpflichtende Mindestabschusspläne gelten.

Zugleich fordert der ÖJV, die Jagdzeit wie in der bisherigen Verordnung bis zum 31. Januar beizubehalten. Alle Waldbesitzerverbände, der Forstausschuss des Landes und der Landesbetrieb Forst unterstützten diese Forderung. Dem Landesjagdverband Brandenburg wirft Fuhr vor, ohne sachliche Grundlage einen Niedergang der Schalenwildbestände herbeizureden und dabei eine unbelegte Wolfszahl von 1.500 Tieren anzuführen. In Wahrheit gehe es dem Verband darum, den Grundeigentümern seine Auffassung von Jagd aufzuzwingen.

Im Agrarausschuss hätten SPD und CDU die entsprechenden Anträge der AfD, die sich die Forderungen des Landesjagdverbandes zu eigen gemacht habe, geschlossen abgelehnt.


Quelle: ÖJV Brandenburg-Berlin

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