Die Stadt Frankfurt (Oder) hat ihre Tierseuchenallgemeinverfügung zur Newcastle Disease aufgehoben. Die am 7. Mai 2026 erlassene Verfügung tritt gemäß eines Erlasses des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 26. Juni 2026 mit sofortiger Wirkung außer Kraft. Die Verfügung hatte Maßnahmen zur Vorbeugung vor der Einschleppung der Geflügelkrankheit sowie zu deren frühzeitiger Erkennung angeordnet.

Für Halterinnen und Halter von Brief- und Rassetauben bedeutet das eine konkrete Erleichterung: Taubenauflässe sind in der Stadt Frankfurt (Oder) wieder erlaubt, sofern sie vorab beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Frankfurt (Oder) angezeigt werden.
Unabhängig davon gelten weiterhin die Vorgaben der bundesweiten Geflügelpest-Verordnung in ihrer aktuellen Fassung. Das bedeutet unter anderem, dass alle Geflügelhalterinnen und -halter, die ihrer Anzeigepflicht bislang noch nicht nachgekommen sind, dies umgehend beim Veterinäramt Frankfurt (Oder) nachholen sollen. Ebenso gilt weiterhin: Tritt bei Hausgeflügel oder Haustauben vermehrt Krankheit oder ein Verenden von Tieren auf, ist dies dem Veterinäramt unverzüglich zu melden.
Vorschaubild: Symbolbild Canva
Quelle: Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)




