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Sprachstandsfeststellung vor der Einschulung: Stadt informiert Eltern

Im Land Brandenburg wird bei den Schuleingangsuntersuchungen regelmäßig ein hoher Anteil von Kindern mit Sprachauffälligkeiten und Sprachstörungen festgestellt; in den vergangenen Jahren lag dieser zwischen 29 und 36 Prozent. Zugleich liegt die Versorgungsquote der Kindertagesbetreuung bei Kindern zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt landesweit bei über 90 Prozent. Kindertagesstätten bieten damit einen geeigneten Rahmen, um sprachauffällige Kinder zu identifizieren und gezielt zu fördern, um ihre Startchancen in der Schule zu verbessern.Seit der Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes sowie des Kita-Gesetzes im Jahr 2007 obliegt Kindertagesstätten im Zusammenwirken mit den Grundschulen die Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung vor der Einschulung. Ein Jahr vor der Einschulung sind alle Kinder zur Teilnahme an einer Sprachstandsfeststellung verpflichtet, bei Bedarf auch an einem Sprachförderkurs in der Kindertagesstätte.In den 29 Frankfurter Kindertagesstätten mit Vorschulteil sind die erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen für die Sprachstandsfeststellung und -förderung vorhanden. Eltern, deren Kinder dort angemeldet sind, erhalten die entsprechenden Informationen zum Ablauf in der Elternversammlung.

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Wichtig für Eltern zu Hause betreuter Kinder

Alle Eltern, deren Kinder im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021 geboren sind und nicht in einer Kita, sondern zu Hause betreut werden, werden gebeten, sich für weitere Informationen im Amt für Jugend und Soziales zu melden.

Ansprechpartnerin:Franziska Friedrich
Telefon:0335 552-5148
Adresse:Oderturm, Logenstraße 8, Etage 8, Zimmer 8.11
Hinweis:Terminvereinbarung wird empfohlen

Quelle: Stadt Frankfurt (Oder)