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BER: Neues System spürt Drohnen im Anflugbereich auf

Am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) hat die Deutsche Flugsicherung ein System zur Drohnendetektion in Betrieb genommen. Es soll Drohnen im An- und Abflugbereich frühzeitig erkennen.

Mit der neuen Technik kann die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Drohnen rund um den BER früher erfassen und die zuständigen Stellen über mögliche Gefahren für den Luftverkehr informieren. Ziel ist es, Lagen schneller bewerten zu können und die Zusammenarbeit von Flugsicherung und Sicherheitsbehörden zu verbessern.

Hintergrund sind wiederholte Drohnensichtungen im Umfeld deutscher Flughäfen. Auch am BER musste der Flugbetrieb zuletzt wegen einer Drohnensichtung unterbrochen werden.

„Die Inbetriebnahme von Drohnendetektionssystemen wie jetzt am BER ist ein wichtiger Schritt für die Sicherheit des Luftverkehrs. Gerade an großen internationalen Flughäfen kommt es darauf an, mögliche Drohnen frühzeitig zu erkennen und die Lage schnell bewerten zu können.“Steffen Bilger, Bundesverkehrsminister

„Aus einzelnen Sichtungen oder Detektionen sowie aus der reinen Zahl registrierter Drohnenereignisse allein lassen sich keine belastbaren Rückschlüsse auf Betreiber, Motivation oder eine konkrete Gefährdungslage ableiten. Deshalb ist es wichtig, so früh wie möglich verlässliche Informationen zu erhalten, um richtig handeln zu können.“Robert Crumbach, Verkehrsminister des Landes Brandenburg

Der BER ist Teil eines vom Bundesverkehrsministerium angestoßenen Ausbaus der Drohnendetektion an deutschen Verkehrsflughäfen. Im Laufe des Jahres sollen schrittweise weitere internationale Flughäfen mit entsprechenden Systemen für ihre An- und Abflugbereiche ausgestattet werden.

Wer macht was?Die DFS liefert die technische Erkennung von Drohnen im An- und Abflugbereich. Über weitergehende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr entscheiden die jeweils zuständigen Sicherheitsbehörden. Technische Schnittstellen sowie Melde- und Informationswege stimmen Bundesverkehrsministerium und DFS mit dem Bundesministerium des Innern und den Sicherheitsbehörden ab.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr