Im Landkreis Oder-Spree können Bürgerinnen und Bürger Tierschutzverstöße beim zuständigen Amt melden. Die Behörde für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung prüft alle eingegangenen Meldungen gewissenhaft und behandelt sie mit der erforderlichen rechtlichen und fachlichen Genauigkeit.
Zur Erstattung einer Tierschutzanzeige steht auf der Internetseite des Landkreises Oder-Spree ein entsprechendes Formular zur Verfügung: https://www.landkreis-oder-spree.de/media/custom/2689_7670_1.PDF?1730713363
Das vollständig ausgefüllte Formular sollte mit Beweismitteln wie Fotos, Videos oder Zeugenaussagen per E-Mail an veterinaeramt@l-os.de oder postalisch an das
Landkreis Oder-Spree
Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Breitscheidstr. 7,
15848 Beeskow
übermittelt werden.
Nach Eingang werden Anzeigen erfasst und nach Art, Schwere und Dringlichkeit des Verstoßes priorisiert. Fachkundige Mitarbeiter führen Vor-Ort-Kontrollen durch und erteilen bei Verstößen Anordnungen mit konkreten Fristen, die regelmäßig nachkontrolliert werden. Je nach Schwere folgen Bußgeldverfahren bei Ordnungswidrigkeiten oder eine Übergabe an die Staatsanwaltschaft bei Straftaten. In gravierenden Fällen können Haltungs- und Betreuungsverbote ausgesprochen werden.
Die Zahl der Anzeigen ist deutlich gestiegen: von 148 Fällen im Jahr 2021 auf 283 im Jahr 2024. Bis Juli 2025 gingen bereits 147 Anzeigen ein. Parallel nahmen auch schwere Verstöße zu – die Haltungsverbote stiegen von zwei im Jahr 2023 auf fünf 2024 und sechs bis Juli 2025, wobei zwei weitere Fälle in Bearbeitung sind.
Das Bearbeitungsteam besteht aktuell aus einer amtlichen Tierärztin und einer ordnungsbehördlichen Sachbearbeiterin. Ab November 2025 wird eine Tierschutzkontrolleurin das Team verstärken. Bei hohem Aufkommen übernehmen weitere Tierärzte des Amtes zusätzliche Aufgaben. Jede Anzeige erfordert mindestens zwei, oft drei bis fünf Vor-Ort-Termine.
Wichtige Hinweise: Mehrfachmeldungen desselben Vorfalls verzögern die Bearbeitung. Das Verfahren folgt den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, wobei zunächst milde Mittel eingesetzt werden. Aus Datenschutzgründen können keine Details zu laufenden Verfahren bekannt gegeben werden.
Quelle: LOS




