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Potsdam, 19. November 2025 – Die Brandenburger Landesregierung hat heute ein Gesetz beschlossen, das die finanzielle Belastung für Betreiber von Wind- und Solarparks deutlich erhöht. Ab 2026 müssen Unternehmen wesentlich höhere Sonderzahlungen an Nachbarkommunen leisten. Der Landesverband der Erneuerbaren Energien (LEE) und die Landesgruppe Berlin-Brandenburg des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) warnen: Für viele Projekte überschreitet diese Regelung die wirtschaftliche Belastungsgrenze.

Deutliche Erhöhung der Abgaben

Die neuen Vorgaben treffen Anlagenbetreiber empfindlich: Statt bisher pauschal 10.000 Euro pro Windenergieanlage und Jahr wird ab dem 1. Januar 2026 eine leistungsabhängige Abgabe von 5.000 Euro je Megawatt fällig. Für eine moderne Windanlage mit 6 Megawatt Leistung bedeutet das eine Verdreifachung auf 30.000 Euro jährlich. Brandenburg belastet seine Unternehmen damit im Bundesvergleich überdurchschnittlich stark.

Zu kurze Übergangsfristen belasten Projekte

Besonders problematisch ist laut Janko Geßner, Partner bei DOMBERT Rechtsanwälte und LEE-Vorstandsmitglied, die kurze Übergangsfrist: „Von der Sonderabgabe sind alle Projekte betroffen, die ab dem 1. Januar 2026 in Betrieb gehen. Die Frist ist viel zu kurz, weil diese Projekte unter anderen Voraussetzungen kalkuliert wurden und es diesen Spielraum in der Finanzierung nicht mehr gibt.“

Fehlende Transparenz beim Mitteleinsatz

Ein weiterer Kritikpunkt: Die ursprünglich geplante Berichtspflicht für Kommunen wurde gestrichen. Gemeinden müssen nun nicht mehr dokumentieren, wofür sie die Einnahmen aus der Sonderabgabe verwenden. Julian Büche, Geschäftsführer der VKU-Landesgruppe Berlin-Brandenburg, betont die Bedeutung von Transparenz: „Für die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien ist es entscheidend, dass die Menschen vor Ort nachvollziehen können, wie die Mittel eingesetzt werden – etwa für einen neuen Spielplatz, ein Feuerwehrfahrzeug oder Verbesserungen der örtlichen Infrastruktur. Solch sichtbare Beiträge stärken das Vertrauen und die Bereitschaft, die Energiewende mitzutragen.“

Verpasste Chance bei Bürgerbeteiligung

Enttäuschend für beide Verbände: Ihre Vorschläge für mehr Bürgerbeteiligung fanden keine Berücksichtigung. Statt ausschließlich auf Zahlungen an Kommunen zu setzen, hätte das Gesetz Möglichkeiten für direkte Beteiligungsmodelle schaffen können, wie sie in anderen Bundesländern bereits erfolgreich praktiziert werden. „Dass die Chance auf diesen Akzeptanz-Booster nicht ergriffen wurde, enttäuscht auf ganzer Linie und lässt die Unternehmen ratlos zurück“, so Janko Geßner.

Hintergrund: Die Sonderabgabe soll Kommunen, in deren Nähe Wind- und Solarparks entstehen, finanziell unterstützen und die Akzeptanz für Erneuerbare Energien vor Ort erhöhen. Kritiker bezweifeln jedoch, dass die neue Regelung ohne Transparenzpflichten und Beteiligungsmodelle dieses Ziel erreicht.


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Quelle: Gemeinsame PM

Landesverband Erneuerbare Energien             Landesgruppe Berlin Brandenburg des
Berlin Brandenburg (LEE)                                 Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU)

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