Nach dem Nachweis der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 bei einem Rind im sächsischen Landkreis Meißen gelten nun auch für Teile Brandenburgs besondere Regelungen. Tierhalter müssen beim Transport empfänglicher Tiere Einschränkungen beachten.

Die eingerichtete Restriktionszone erstreckt sich in einem Mindestradius von 150 Kilometern um den betroffenen Betrieb. Davon sind neben Brandenburg auch Gebiete in Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen betroffen. Eine Karte des betroffenen Gebiets in Brandenburg stellt das Verbraucherschutzministerium online zur Verfügung.
Aus der Restriktionszone dürfen empfängliche Tiere wie Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas und weitere Wiederkäuerarten nur unter bestimmten Bedingungen in BTV-8-freie Regionen transportiert werden. Verbringungen von Zucht- und Nutztieren sowie zur unmittelbaren Schlachtung sind innerhalb nicht BTV-8-freier Regionen Deutschlands ohne Einschränkungen möglich, sofern die Tiere keine klinischen Auffälligkeiten zeigen.
Impfung als bester Schutz
Der wirksamste Schutz gegen die Blauzungenkrankheit ist die Impfung. Dabei müssen Tiere gezielt gegen den spezifischen Serotyp geimpft werden, da die Impfstoffe keine Kreuzimmunität bieten. In den vergangenen Jahren wurde ausschließlich gegen Serotyp 3 geimpft – diese Tiere sind jedoch nicht gegen Serotyp 8 geschützt. Tierhalter sollten ihre Bestände daher sowohl gegen BTV-3 als auch verstärkt gegen BTV-8 impfen lassen. Die Grundimmunisierung sollte vor Beginn der Gnitzensaison im Mai oder Juni abgeschlossen sein.
Die Brandenburger Tierseuchenkasse bezuschusst die freiwillige Impfung gegen BTV mit einem Zuschuss für Impfstoff, Impfdurchführung und Bestandsgebühr. Voraussetzungen sind die Eintragung der geimpften Tiere in die HIT-Datenbank, die vollständige Entrichtung der Beiträge zur Tierseuchenkasse und ein vollständig ausgefüllter Beihilfeantrag.
Hintergrund zur Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit ist eine meldepflichtige Tierseuche, die durch das Bluetongue-Virus ausgelöst wird. Betroffen sind vor allem Rinder und Schafe, aber auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer können erkranken. Das Virus wird durch infizierte Gnitzen, eine blutsaugende Stechmückenart, übertragen – nicht direkt von Tier zu Tier. Erkrankte Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Lahmheiten, Apathie und teilweise Schleimhautläsionen.
Für den Menschen besteht keine Gefahr. Fleisch, Milch und Milchprodukte von Rindern, Schafen und Ziegen können bedenkenlos verzehrt werden.
Weitere Informationen erhalten Tierhalter beim zuständigen Veterinäramt oder auf der Internetseite des Verbraucherschutzministeriums unter https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/blauzungenkrankheit/
Quelle: MLEUV Land Brandenburg




