Die Gemeinde Grünheide hat den Weg für die Erweiterung des Fabrikgeländes von US-Elektroautobauer Tesla freigemacht. Erstmals unter Polizeischutz stimmte die Gemeindevertretung der neuen Version des Bebauungsplans Nummer 60 zu, der die Grundlagen dafür schafft, dass Tesla unter anderem einen Güterbahnhof neben der Fabrik errichten kann. Mit elf Ja-Stimmen wurde der entsprechende Satzungsbeschluss angenommen.
Landrat Frank Steffen hob bei der Entscheidung am Donnerstag die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung hervor: „Der Abend gestern ist ein starkes Zeichen für die Selbstverwaltung einer Gemeinde, dass bedeutet, dass eine Gemeinde, über die Themen, die sie betrifft, auch selbst entscheidet. Die kommunale Selbstverwaltung ist eines der Grundprinzipien unseres demokratischen Gemeinwesens und deshalb so wichtig. Ich, als Landrat, habe großen Respekt vor den Gemeindevertretern in Grünheide, dass sie in diesem schwierigen Umfeld, zu einer so abgewogenen Entscheidung gekommen sind.“
Sascha Gehm, Erster Beigeordneter und Dezernent für Bauen, Ordnung und Umwelt begrüßte den beschlossenen Bebauungsplan: „Durch den Beschluss wurde ein wichtiger Meilenstein für den notwendigen Umbau der Verkehrsinfrastruktur im Tesla-Umfeld erreicht. In einem bislang wohl einmaligen Verfahren haben sich die verschiedenen Baulastträger der Autobahn, Landesstraßen und Bahnanlagen in den vergangenen drei Jahren eng abgestimmt, um ein Nebeneinander und Miteinander in Planung und späterem Betrieb sicherzustellen. Aufgrund des engen Sperrpausen-Zeitfensters der Bahn sind die wesentlichen Baumaßnahmen bis 2026 abzuschließen. Ohne den gestrigen Beschluss wäre dieser Zeitplan nicht einzuhalten gewesen. Der Landkreis ist nunmehr in die Lage versetzt, gemeinsam mit der Gemeinde Grünheide ein attraktives Radverkehrsangebot rund um den neuen Bahnhof Fangschleuse zu realisieren, dass auch den Mitarbeitern des Güterverkehrszentrums Freienbrink-Süd und dem Radtourismus zugute kommt.“
Sascha Gehm betonte weiterhin: „Der Landkreis spielt zudem eine wesentliche Rolle bei den nächsten rechtlichen Schritten. Die Änderung des Flächennutzungsplans muss durch die höhere Verwaltungsbehörde genehmigt werden, bevor der Bebauungsplan in Kraft treten kann. Parallel wird die Untere Wasserbehörde über die Anträge der Gemeinde zur Befreiung von den Verboten der Ausweisung eines Industriegebiets und der Waldumwandlung im Wasserschutzgebiet entscheiden. Der beschlossene Bebauungsplan stellt sicher, dass um die Tesla-Ansiedlung herum eine moderne und leistungsfähige Infrastruktur entstehen kann, die zu einer Entlastung der Ortsdurchfahrten und damit einer Erhöhung der Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner führt.“
Quelle: PM LOS