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Der Landeswahlausschuss und die 44 Kreiswahlausschüsse haben entschieden, welche Kandidaten in den Wahlkreisen und auf den Landeslisten für die Landtagswahl in Brandenburg antreten können. Die Stimmzettel werden aktuell gedruckt und können bis zu 43 cm lang sein. 

In zwei Wahlkreisen gibt es mit jeweils zehn die meisten Kandidaten für ein Direktmandat. Zwölf Parteien und zwei Vereinigungen sind auf den Landeslisten vertreten, die mit der Zweitstimme gewählt werden. Diese bestimmt die Zusammensetzung des Landtages. Die Erststimme entscheidet über die Direktkandidaten im Wahlkreis. Fünf Parteien haben in allen 44 Wahlkreisen Direktkandidaten aufgestellt, während andere nur in bestimmten Wahlkreisen antreten. Insgesamt gibt es 494 Kandidaten, von denen 32,8% Frauen sind. 236 Kandidaten stehen sowohl auf Landeslisten als auch in Wahlkreisen zur Wahl.

Die Kandidaten werden am 26. August 2024 im Amtsblatt des Landes Brandenburg bekannt gegeben und sind auch online einsehbar. Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 1. September 2024 verschickt. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte unbedingt bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung nachfragen und überprüfen lassen, ob er oder sie im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen ist. Bürger können vom 2. bis 6. September das Wahlberechtigtenverzeichnis einsehen und Korrekturen anfordern. Anträge für die Briefwahl sind bereits möglich und die Unterlagen werden nach dem Druck der Stimmzettel versendet.

Quelle: Land Brandenburg 

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