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Ab dem 1. Januar 2025 gibt es einige Änderungen bei den Steuern für Brandenburgs Bürgerinnen und Bürger. Das Finanzministerium des Landes Brandenburg erklärt, was sich ändert.

Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, das steuerfrei bleibt, wird höher. Ab dem 1. Januar 2025 liegt er bei 12.096 Euro für Einzelpersonen und 24.192 Euro für Verheiratete. Auch die Beträge, die man für den Unterhalt von Angehörigen abziehen kann, steigen. Rückwirkend zum 1. Januar 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.784 Euro für Einzelpersonen und 23.568 Euro für Verheiratete. Dazu werden die Steuersätze um 2,6 Prozent verschoben, um die kalte Progression auszugleichen. Kalte Progression bedeutet, dass Lohnerhöhungen nur die Inflation ausgleichen, aber trotzdem zu höheren Steuern führen.

Der Kinderfreibetrag erhöht sich um 60 Euro und liegt dann bei 6.672 Euro pro Kind. Das Kindergeld steigt von 250 Euro auf 255 Euro pro Kind.

Die Abzugsmöglichkeiten für Kinderbetreuungskosten werden ebenfalls verbessert. Künftig können bis zu 80 Prozent der Betreuungskosten abgezogen werden, statt bisher zwei Drittel. Der Höchstbetrag steigt von 4.000 Euro auf 4.800 Euro.

Bonuszahlungen von Krankenkassen gelten bis 150 Euro nicht als Beitragserstattung. Über 150 Euro kann man nachweisen, dass es sich um eine Krankenkassenleistung handelt, nicht um eine Beitragserstattung.

Die Regelung für die Ermäßigung der Steuer bei bestimmten Lohnzahlungen wird geändert. Diese Ermäßigung galt bisher schon bei der Lohnsteuer. Da dies für Arbeitgeber kompliziert ist, wird diese Regel gestrichen. Die Ermäßigung kann aber weiterhin bei der Steuererklärung genutzt werden.

Die Begrenzung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften auf 20.000 Euro pro Jahr wird aufgehoben. Diese Regelung gilt ab sofort in allen offenen Fällen.

Bestimmte PV-Anlagen werden ab 2025 von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt, wenn die Anlagen nach dem 31. Dezember 2024 in Betrieb genommen werden und eine Leistung von bis zu 30 Kilowatt pro Einheit bzw. 100 Kilowatt pro Steuerpflichtigem haben.

 

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