Ab dem Montag, 6. Januar 2025, beginnt das Kommunale Wirtschaftsunternehmen Entsorgung (KWU) mit der Abholung der festlich entkleideten Christbäume. Diese Entsorgung findet an den mit den Gemeinden abgestimmten Plätzen statt. Hierbei können sowohl bestimmte Glascontainerstandorte als auch speziell ausgewiesene Ablagestellen genutzt werden.
Bitte bringen Sie Ihren Baum vollständig abgeschmückt zum vereinbarten Zeitpunkt dorthin. Alle relevanten Termine und Standorte sind detailliert auf der Webseite der KWU Entsorgung aufgelistet.
Für die fachgerechte Entsorgung Ihres alten Christbaums stehen Ihnen zusätzlich zwei weitere Optionen zur Auswahl: die Kompostierung im eigenen Garten oder die kostenfreie Annahme auf unseren Wertstoffhöfen (bitte beachten: keine Heckenpflanzen).
Wichtige Hinweise zur Entsorgung der Christbäume: Keine Entsorgung über die normale Müllabfuhr: Christbäume werden nicht im Rahmen der regulären Müllentsorgung abgeholt. Laut dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind wir dazu verpflichtet, die Christbäume sortenrein und hochwertig zu verwerten.
Keine Abholung direkt vor dem Haus: Die Tannenbäume werden nicht direkt am Straßenrand eingesammelt. Entsorgung nur ohne Dekoration: Der Baum wird nur dann mitgenommen, wenn er komplett frei von Schmuck ist.
Längenbeschränkung: Der Baum darf maximal eine Größe von 2 Metern haben. Größere Exemplare müssen vorher zerteilt werden, da sie sonst wegen der eingesetzten Technik nicht abgeholt werden können.
Quelle: LOS