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Die Mitglieder des Forums Natur Brandenburg e.V. (FNB) sehen im Plan der neuen Regierung und in den Änderungen im Agrar- und Umweltministerium eine große Chance für das Land. „Es freut uns, dass viele unserer Vorschläge im Plan von SPD und BSW berücksichtigt wurden. Jetzt müssen wir zusammen daran arbeiten. Wir bieten unsere Hilfe den Vertretern aus Politik und Verwaltung an.“ sagt Gernot Schmidt (Vorsitzender FNB und Präsident Landesfischereiverband Brandenburg/Berlin e.V.).

Günter Baaske (Präsident Landesanglerverband Brandenburg e.V.): „Wir wollen, dass der Grundsatz ‚Schützen durch Nutzen‘ bei politischen Entscheidungen beachtet wird. Landnutzung und Naturschutz müssen mehr zusammen gedacht werden. Heidelandschaften, Wiesen und Teiche sind Beispiele für Orte mit vielen Arten, die durch Bewirtschaftung entstanden sind. Diese Bewirtschaftung schafft auch Arbeitsplätze im Land und hilft, uns selbst zu versorgen.“ Jan Hinrich Glahr (Vorsitzender Landesverband Erneuerbare Energien Berlin Brandenburg e.V.): „Das Gesetz sieht den Bau und Betrieb von Anlagen für erneuerbare Energien als sehr wichtig an. Dies hat uns in den letzten Jahren sehr geholfen. Auch andere Landnutzungen sollten so angesehen werden, um unsere regionale Versorgung zu sichern.“ „Wie viel die Landnutzer für den Natur- und Umweltschutz tun, sieht man auch in unseren Wäldern. Gut bewirtschaftete Wälder verbessern die Luft und das Trinkwasser und haben oft mehr Artenvielfalt als geschützte Wälder. Der Wald schützt das Klima, ist aber auch einer der ersten Verlierer der Erderwärmung. Um Wälder für die Zukunft fit zu machen, müssen wir die Waldbesitzer stärker einbeziehen.“ ergänzt Thomas Weber (Vorsitzender Waldbesitzerverband Brandenburg e.V.). Das FNB hat ein 10-Punkte-Programm zu den wichtigsten Themen im Agrar- und Umweltbereich erstellt, um den Verantwortlichen zu helfen.

10-Punkte-Programm für einen starken ländlichen Raum

  1. Regionale Wertschöpfung und Selbstversorgungsgrad der Region Berlin/Brandenburg in den politischen Fokus stellen und der Land-, Forst und Fischereiwirtschaft per Gesetz das ‚überragende öffentliche Interesse‘ attestieren
  2. Schutz der Artenvielfalt und die Bewirtschaftung der Kulturlandschaft gemeinsam denken, Artenschutz auf tatsächlich bedrohte Arten fokussieren und Artenschutzkonflikte wie bei Wolf, Biber und Kormoran durch Anpassungen beim Schutzstatus und Bestandsmanagement entschärfen
  3. Umsetzung der EU-Naturwiederherstellungsverordnung: Wiederherstellungspläne gemeinsam mit Flächeneigentümern und -bewirtschaftern erarbeiten und auf objektiv nötigen Maßnahmen beschränken, die regelmäßig hinterfragt und angepasst werden, Wettbewerbsverzerrungen durch Bewirtschaftungsbeschränkungen verhindern
  4. Management der Natura 2000-Gebiete: veralteten Maßnahmenkatalog überarbeiten, Managementpläne unter Einbeziehung der Landnutzerverbände evaluieren und fortschreiben, Management von Neozoen und Neophyten als Maßnahmen aufnehmen, Projektbegriff aus FFH- Richtlinie nicht durch Beweislastumkehr zur Verdrängung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie der Angler und Jäger missbrauchen
  5. Gebietskulissen „Landschaftsschutzgebiete“ hinsichtlich der Entlassung von Ortslagen und der Schaffung von Freiräumen für Investitionen überarbeiten, Schutzziele an gesellschaftliche Herausforderungen anpassen
  6. Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Fischbestände in Flüssen und Seen durch Erwerbsfischerei und organisierte Anglerschaft fördern, fischereifachliche Erfordernisse bei Ausgestaltung von Gewässerpachtverträgen berücksichtigen, Wiederansiedlungsprojekte unterstützen
  7. Klimaresilienten Waldumbau gemeinsam mit Flächeneigentümern und -bewirtschaftern voranbringen, Eigentümerinteressen berücksichtigen (z.B. Informations- und Beratungsangebote für Waldbesitzer, niedrigschwellige Finanzierungsangebote ohne Vorleistung und hohen Bürokratieaufwand, Freiraum bei der Wahl klimatoleranter Baumarten)
  8. Dezentralisierung der Energieversorgung in Brandenburg fördern, regionale Energiekonzepte entwickeln und Energienutzung vor Ort ermöglichen
  9. Rechtsgrundlage, Struktur und Aufgaben der Stiftung Naturschutzfonds (NSF) ändern: Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts unterbinden, Primat der Ausgleichszahlungen an den NSF abschaffen, Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung von erneuerbare Energien Anlagen u.a. Bautätigkeiten vor Ort umsetzen und dabei produktionsintegrierte Maßnahmen bevorzugen (z.B. Beatle-Banks)
  10. Gewässerinfrastruktur und Wassermanagement zukunftsfähig gestalten: Strategien zur Konsolidierung des Landschaftswasserhaushaltes gemeinsam mit den Landnutzern erarbeiten, Gewässerunterhaltung stärken, Programm für Instandsetzung und Neubau von Stauanlagen aufsetzen und dadurch zweiseitige Wasserregulierung ermöglichen, finanzielle Entlastungen der Landnutzer bei der Gewässerunterhaltung ermöglichen (z.B. durch Evaluierung der Gewässerunterhaltungsgebühren und weiterer Differenzierung nach Nutzungsart)

Vorschaubild Forum Natur Brandenburg e.V. Pressekonferenz 
Quelle/Foto: Forum Natur Brandenburg e.V.

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