Skip to main content

Innenministerin Katrin Lange und Bundesministerin Nancy Faeser haben eine neue Zusammenarbeit zwischen Brandenburg und der Bundesregierung besiegelt, um die Rückführung von Dublin-Fällen zu verbessern. In Eisenhüttenstadt wird auf dem Gelände der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg ein neues Dublin-Zentrum für Asylsuchende errichtet, das sich hauptsächlich auf Überstellungen nach Polen konzentrieren wird. Diese Vereinbarung wurde am 17. Februar 2025 von beiden Ministerinnen unterzeichnet, und der Betrieb des Zentrums ist ab dem 1. März geplant. 

Ministerin Faeser betonte, dass Deutschland weiterhin Menschen vor Krieg und Terror schützen soll, aber auch diejenigen, die kein Aufenthaltsrecht haben, zurückkehren müssen. Menschen, die in einem anderen EU-Land Asyl beantragen müssen, sollen rascher dorthin überstellt werden. Sie lobte Brandenburgs Initiative, ähnlich wie Hamburg, ein Dublin-Zentrum zu schaffen, und sicherte volle Unterstützung zu. Die Behörden werden eng kooperieren, um zügige und wirkungsvolle Verfahren zu gewährleisten, was die Zahl der Überstellungen in die zuständigen EU-Staaten erhöhen und die Belastung der Länder und Kommunen verringern soll. 

Ministerin Lange erklärte, dass schnellere und wirksamere Rücküberstellungen von Dublin-Fällen dringend erforderlich sind, da das aktuelle Dublin-System reformiert werden muss. Das gemeinsame Ziel von Bund und Land ist, die Überstellungsverfahren zu beschleunigen. Die Einführung von Dublin-Zentren soll hierzu beitragen, auch wenn keine Wunder zu erwarten sind, sieht sie darin einen wichtigen Schritt zu mehr Ordnung und Effizienz in der Asyl- und Migrationspolitik. Einige Aufgaben müssen jedoch an anderer Stelle gelöst werden. 

Mit der Vereinbarung entsteht das zweite Dublin-Zentrum in Deutschland. Dank der guten Beziehungen Brandenburgs zu den benachbarten Wojewodschaften in Polen wird das Zentrum hauptsächlich Überstellungen nach Polen vornehmen. Die Zentrale Ausländerbehörde Brandenburgs wird eng mit den zuständigen polnischen Behörden zusammenarbeiten, um die Verfahren zu beschleunigen. 

Das Dublin-Zentrum umfasst zwei Gebäude, eines für allein reisende Frauen und Familien, das andere für allein reisende Männer, mit einer Gesamtkapazität von bis zu 250 Plätzen. Erwartet wird, dass sich regelmäßig etwa 150 Personen im Zentrum aufhalten. 

Die Vereinbarung sieht vor, dass Dublin-Fälle mit Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge keine regulären Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sondern nur befristete Sachleistungen. Gleichzeitig bietet die Zentrale Ausländerbehörde Beratung zur freiwilligen Ausreise an.

Vorschaubild: Symbolbild
Quelle: MIK des Landes Brandenburg

Leave a Reply