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Der Landkreis Oder-Spree hat kürzlich die Bezahlkarte für Geflüchtete eingeführt. Mit dieser Maßnahme ist es Asylbewerberinnen und Asylbewerbern gestattet, monatlich nur einen von den Behörden festgelegten Betrag ihrer Sozialleistungen in bar abzuheben, um Geldüberweisungen ins Ausland zu verhindern. 

In dieser Woche wurden die ersten Karten im Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration in Beeskow verteilt, und die Ausgabe soll schrittweise fortgesetzt werden. Diese neuen Karten funktionieren ähnlich wie eine herkömmliche Bankkarte für Einkäufe. Künftig werden Überweisungen und Lastschriften möglich sein, jedoch mit Einschränkungen. Auch bei Barabhebungen gelten besondere Regeln: Im Allgemeinen können Erwachsene bis zu 50 Euro und Kinder bis zu 25 Euro abheben; größere Beträge sind nur in Ausnahmefällen gestattet.

Der Landkreis Märkisch-Oderland hatte bereits im Mai 2024 als Vorreiter im Alleingang die Bezahlkarte eingeführt. Das Konzept soll nun, mit Ausnahme der kreisfreien Stadt Potsdam, in ganz Brandenburg umgesetzt werden.

Vorschaubild: Manuela Labahn, Leiterin des Sachgebietes Soziale Leistungen für Asylbewerber übergibt eine der ersten Bezahlkarten an eine Asylbewerberin © Ariane Haupt 

Quelle: LOS

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