Kontrollen der Anzeigepflicht folgen
Im Land Brandenburg müssen nun alle Hundehalter ihre Hunde, unabhängig von Rasse oder Größe, bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzeigen. Diese Regelung ist seit dem 1. Juli 2024 in Kraft. Eine vorherige Anmeldung zur Hundesteuer gilt nicht als Ersatz für diese Anzeigepflicht.
In Frankfurt (Oder) sind Hundebesitzer aufgefordert, die Anmeldung beim Amt für Ordnung und Sicherheit vorzunehmen. Viele haben dies bereits getan. Das Amt wird in den nächsten Wochen Kontrollen durchführen. Wer seinen Hund nicht angemeldet hat, dem droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro, denn seit dem 1. Februar 2025 ist das Unterlassen der Anzeige eine Ordnungswidrigkeit.
Die Anmeldung kann online über ein Formular auf der Website der Stadt erfolgen oder persönlich während der Sprechzeiten (Di: 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr; Do: 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr) am Standort Stadthaus, Goepelstraße 38.
Quelle: Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)