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Die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) informiert über die geänderten Fälligkeiten bei der Grundsteuer 2025. Grund ist eine rückwirkende Erhöhung des Hebesatzes, die im Juni beschlossen und Ende August den Bürgern mitgeteilt wurde.

Drei wichtige Termine im Überblick:

15. August 2025: An diesem Stichtag war noch der ursprüngliche Grundsteuerbetrag fällig. Wer bis zum 4. Juli bereits gezahlt hatte, für den wurde diese Zahlung bereits verrechnet.

1. Oktober 2025: Jetzt wird es für viele Grundstücksbesitzer teurer. Bis zu diesem Datum müssen sie die Nachzahlung begleichen, die durch die Hebesatz-Erhöhung entstanden ist. Diese Nachforderung bezieht sich auf die ersten drei Fälligkeitstermine des Jahres (15. Februar, 15. Mai und 15. August), bei denen die neue, höhere Grundsteuer noch nicht berechnet werden konnte.

15. November 2025: Hier wird der volle neue Grundsteuerbetrag nach der Hebesatz-Erhöhung fällig. Zusätzlich müssen die Bürger die Gebühren für Müllabfuhr, Straßenreinigung und gegebenenfalls Winterdienst hinzurechnen. Diese Beträge stammen noch aus dem ursprünglichen Bescheid vom Februar 2025.

Automatischer Einzug läuft weiter

Wer der Stadt eine SEPA-Einzugsermächtigung erteilt hat, muss sich um nichts kümmern – die Beträge werden automatisch vom Konto abgebucht. Bei Fragen können sich Betroffene direkt an die städtische Kämmerei wenden: Telefon 0335 552-2041, -2042 oder -2043, E-Mail: steuern@frankfurt-oder.de.

Die Häufung der Nachfragen zeigt, dass viele Bürger von den zusätzlichen Zahlungsterminen überrascht wurden. Die Stadt bemüht sich nun um transparente Aufklärung über die neuen Fristen.


Quelle: Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

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