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Jahrzehntelang litten Menschen unter den Folgen politischer Verfolgung in der DDR – jetzt gibt es deutliche Fortschritte bei ihrer Entschädigung. Innenminister René Wilke und Dr. Maria Nooke, Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur, ziehen eine positive Bilanz der jüngsten Gesetzesänderungen auf Bundesebene und ermutigen Betroffene, ihre neuen Rechte wahrzunehmen.

Brandenburg als Vorreiter

„Politische Verfolgung und Inhaftierungen haben viele Bürgerinnen und Bürger in der DDR traumatisiert“, betont Innenminister Wilke. Brandenburg hatte bereits frühzeitig einen eigenen Härtefallfonds zur Unterstützung von SED-Opfern eingerichtet. Die in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedeten gesetzlichen Änderungen verbessern die Anerkennung und Unterstützung nun weiter erheblich.

„Die Tatsache, dass nahezu alle vereinbarten Forderungen auch mit Unterstützung des Innenressorts in Bundesgesetze gegossen wurden, zeigt: Wir nehmen das den Menschen zugefügte Leid ernst und handeln“, so Wilke.

Jahrelanger Einsatz trägt Früchte

Dr. Nooke hatte sich gemeinsam mit Opferverbänden, der SED-Opferbeauftragten beim Bundestag sowie den Landesbeauftragten über viele Jahre intensiv für diese Verbesserungen eingesetzt. „Die Folgen des politischen Unrechts belasten viele Betroffene noch heute schwer, sei es in gesundheitlicher, psychischer oder in materieller Hinsicht durch Auswirkungen des Unrechts auf die berufliche Laufbahn“, erklärt sie. „Die gesetzlichen Verbesserungen können das Leid nicht ungeschehen machen, aber zumindest in materieller Hinsicht etwas lindern.“

Das ändert sich konkret

Das vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates verabschiedete Gesetzespaket bringt wichtige Neuerungen:

Kürzere Verfolgungszeiten werden anerkannt: Beruflich Rehabilitierte, die bisher aufgrund einer Verfolgungszeit von unter drei Jahren keinen Anspruch auf soziale Ausgleichsleistungen hatten, können jetzt bereits bei einer mehr als zweijährigen Verfolgungszeit einen Antrag beim zuständigen Sozialamt stellen.

Entschädigung für Zwangsumgesiedelte: Menschen, die im Grenzgebiet zu Westdeutschland und West-Berlin aus politischen Gründen in das Landesinnere der DDR zwangsumgesiedelt wurden, können nach der neuen Rechtslage eine Entschädigung in Höhe von 7.500 Euro erhalten.

Jetzt aktiv werden

Wilke und Dr. Nooke appellieren an alle Betroffenen, die neuen Möglichkeiten zu nutzen und Kontakt mit den zuständigen Behörden aufzunehmen:

  • Für Zwangsaussiedlungen: Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium
  • Für soziale Ausgleichsleistungen: Örtlich zuständige Sozialämter
  • Für Beratung und Unterstützung: Bürgerberatung der Landesbeauftragten

Vorschaubild: Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Dr. Maria Nooke, und Innenminister René Wilke (Quelle: MIK Brandenburg)
Quelle: MIK Land Brandenburg 

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