Im Landkreis Märkisch-Oderland ist die Vogelgrippe ausgebrochen. Auch wenn Oder-Spree nicht direkt betroffen ist, beobachten die Behörden die Lage aufmerksam. Geflügelhalter sollten jetzt ihre Schutzmaßnahmen überprüfen.
Am 11. Oktober 2025 hat das Veterinäramt im Nachbarlandkreis Märkisch-Oderland den hochansteckenden Geflügelpest-Erreger H5N1 in einem Entenbetrieb nachgewiesen. Es handelt sich um den ersten bestätigten Fall in einem brandenburgischen Nutzgeflügelbestand seit Beginn des Herbstes.
Rund 2.900 Tiere mussten getötet werden
Der betroffene Betrieb hatte nach erhöhten Tierverlusten sofort reagiert und eine tierärztliche Untersuchung veranlasst. Nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Verdacht bestätigt hatte, ordnete das Veterinäramt die tierschutzgerechte Tötung und Beseitigung aller rund 2.900 Tiere an.
Um den Ausbruchsbetrieb wurden umgehend Sicherheitszonen eingerichtet: eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie eine Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern. In diesen Bereichen gelten strenge Auflagen – unter anderem Stallpflicht für Geflügel sowie ein Verbringungsverbot für Tiere und bestimmte tierische Erzeugnisse.
Oder-Spree: Noch nicht betroffen, aber wachsam
Der Landkreis Oder-Spree ist bislang nicht direkt von den Restriktionszonen betroffen. Allerdings könnten je nach weiterer Entwicklung des Ausbruchsgeschehens auch Teile des östlichen Kreisgebiets von Schutzmaßnahmen erfasst werden. Die Kreisverwaltung steht in engem Kontakt mit den Veterinärbehörden und dem Land Brandenburg und verfolgt die Situation aufmerksam.
Geflügelhalter: Jetzt Biosicherheit überprüfen
Alle Geflügelhalter im Landkreis werden dringend aufgefordert, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und konsequent umzusetzen. Dazu gehören:
- Zutrittskontrolle: Stallungen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten
- Zugangssicherung: Ställe für Unbefugte unzugänglich machen
- Hygiene: Möglichkeiten zur Händewaschung und Schuhdesinfektion bereitstellen
- Kontaktvermeidung: Keinen Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zulassen
- Meldepflicht: Ungeklärte Krankheits- oder Todesfälle sofort beim Veterinäramt melden
Verbraucherschutzministerin Hanka Mittelstädt appelliert an alle Geflügelhalter: „Ich rufe alle Geflügelhalter dazu auf, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen, um ihre Bestände vor der Geflügelpest zu schützen.“
Der Landkreis Oder-Spree schließt sich diesem Appell ausdrücklich an und bittet um erhöhte Wachsamkeit.
Quelle: LOS



