Der Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg unterstützt die geplanten Änderungen am Brandenburger Jagdgesetz. Die vorgesehenen Vereinfachungen beim Abschuss von verhaltensauffälligen und übergriffigen Wölfen seien grundsätzlich richtig.

Der Verband begrüßt, dass die Zuständigkeiten in die betroffenen Regionen verlagert werden sollen. Allerdings müsse dort auch ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen. Die langjährige Erfahrung des Landesamts für Umwelt und des Ministeriums dürfe dabei nicht verloren gehen.
Wichtig ist dem Verband der Hinweis: Eine Bejagung des Wolfes kann den Herdenschutz nicht ersetzen. Der Erfolg des Zusammenlebens von Wolf und Weidetieren hänge entscheidend von der Förderung von Schutzmaßnahmen ab – sowohl bei der Anschaffung als auch beim laufenden Unterhalt. Ebenso wichtig sei der Schadensausgleich nach Übergriffen auf geschützte Tiere.
Der Schafzuchtverband fordert außerdem, dass übergriffige Wölfe auch nach Aufnahme ins Jagdrecht nicht durch Schonzeiten oder Abschusspläne geschützt werden dürfen.
„Das Gesetz muss das Verfahren zur Entnahme übergriffiger Wölfe beschleunigen, vereinfachen und rechtssicher machen. Daran werden wir den Erfolg dieser Änderung messen“, so der Verband abschließend.
Quelle: Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg e.V.




