Die Geflügelpest-Lage im Landkreis entspannt sich zunehmend. Nachdem die Zahl der infizierten Wildvögel in den vergangenen Wochen kontinuierlich zurückgegangen ist, hebt das Veterinäramt die Aufstallungspflicht für große Teile des Kreisgebiets auf.


Freilandhaltung ab Sonntag wieder möglich
Ab Sonntag, 30. November 2025, dürfen Geflügelhalter in den meisten Gemeinden des Landkreises ihre Tiere wieder ins Freiland lassen. Zwar werden weiterhin vereinzelt infizierte Wildvögel gefunden, doch die Gesamtentwicklung deutet auf eine deutlich gesunkene Ansteckungsgefahr hin.
Ausnahme für Hochrisikogebiete
Anders sieht es in Gemeinden mit besonders hoher Geflügeldichte aus: Dort, wo mehr als 100 Tiere pro Quadratkilometer gehalten werden, bleibt die Aufstallungspflicht vorerst bestehen. Diese Vorsichtsmaßnahme soll verhindern, dass sich die Seuche in dicht besiedelten Gebieten schnell ausbreitet. Welche Gemeinden betroffen sind, zeigt die Karte in der aktuellen Allgemeinverfügung des Landkreises.

Biosicherheit bleibt oberstes Gebot
Das Veterinäramt appelliert an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten. Nur so lasse sich eine erneute Einschleppung des Virus verhindern. Auch Geflügelausstellungen bleiben aus Vorsorgegründen untersagt.
Der Landkreis dankte den Geflügelhaltern für die konsequente Umsetzung der Schutzmaßnahmen. Diese hätten wesentlich zur Stabilisierung der Lage beigetragen. Das Veterinäramt beobachtet die Entwicklung weiterhin engmaschig, um bei Bedarf schnell reagieren zu können.
Vorschaubild: Karte Restriktionszonen Geflügelpest Quelle: LOS




