Die gute Nachricht für Geflügelhalter in der Oderstadt: Ab Freitag, 12. Dezember 2025, darf Geflügel wieder im Freiland gehalten werden. Eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung der Stadt, die heute in Kraft tritt, ersetzt die bisherige Regelung vom 29. Oktober und lockert damit die Auflagen im Kampf gegen die Aviäre Influenza.


Biosicherheit bleibt oberstes Gebot
Trotz der Lockerung appelliert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin konsequent einzuhalten. Nur so könne der Schutz der Nutzgeflügelbestände langfristig gewährleistet werden.
Als Vorsichtsmaßnahme bleibt das Verbot von Geflügelausstellungen bestehen. Die Stadt will damit zusätzliche Übertragungsrisiken der Geflügelpest vermeiden, bei denen Tiere aus verschiedenen Beständen zusammenkommen.
Kontinuierliche Überwachung der Lage
Das städtische Veterinäramt beobachtet das Tierseuchengeschehen fortlaufend, um die Schutzmaßnahmen stets an die aktuelle Infektionslage anzupassen und bei Bedarf schnell reagieren zu können.
Die Behörde lobte das Verantwortungsbewusstsein der Geflügelhalterinnen und -halter in der Stadt, das maßgeblich zur Stabilisierung der Lage beigetragen habe.
Die vollständige Tierseuchenallgemeinverfügung steht auf der Website der Stadt Frankfurt (Oder) zum Download bereit.
Quelle: Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)




