Die Landesregierung hat kurz vor Jahresende einen wichtigen Schritt im Umgang mit Wölfen beschlossen: Das Raubtier wird ins Brandenburgische Jagdgesetz aufgenommen – allerdings mit strengen Auflagen.

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 23. Dezember 2025 reagiert Brandenburg auf die zunehmenden Herausforderungen im Zusammenleben von Mensch, Nutztier und Wolf. Die Aufnahme ins Landesjagdrecht soll vor allem eins ermöglichen: problematische Wölfe schneller und unbürokratischer entnehmen zu können.
Umweltministerin Hanka Mittelstädt erfüllt damit ein Versprechen, das sie im Rahmen der Dialogveranstaltung Wildtiermanagement Wolf gegeben hatte. „Mit dem heutigen Kabinettbeschluss haben wir den Worten Taten folgen lassen“, erklärte die Ministerin. Ihr Ziel: die gesellschaftliche Akzeptanz für den Wolf stärken und Weidetierhaltern besseren Schutz bieten – besonders dort, wo Zäune und Herdenschutzhunde nicht ausreichen.
Strenger Schutzstatus bleibt bestehen
Wichtig ist: Der Wolf bleibt trotz der Aufnahme ins Jagdrecht eine national streng geschützte Art. Die neue Regelung sieht eine ganzjährige Schonzeit vor. Nur in begründeten Ausnahmefällen dürfen schadenstiftende, kranke oder verletzte Tiere entnommen werden – und das unter Einhaltung artenschutzrechtlicher Anforderungen.
Die Landesregelung versteht sich als Übergangslösung, bis der Wolf möglicherweise auch auf Bundesebene ins Jagdrecht aufgenommen wird. Diese Verhandlungen laufen derzeit noch. Brandenburg will die Ergebnisse abwarten und anschließend seinen Wolfsmanagementplan entsprechend weiterentwickeln.
Inkrafttreten im Frühjahr 2026
Die jagdrechtlichen Neuregelungen sollen gemeinsam mit der Wolfsverordnung im ersten Quartal 2026 in Kraft treten. Damit erhofft sich das Land mehr Handlungsspielraum im Umgang mit Problemwölfen und eine Entlastung für Weidetierhalter, die immer wieder Verluste durch Wolfsrisse zu beklagen haben.
Vorschaubild: Symbolbild Canva
Quelle: Land Brandenburg




