Wer seine alte Heizung austauschen möchte, sollte sich beeilen: Der Staat fördert klimafreundliche Heizungen derzeit mit bis zu 70 Prozent der Kosten. Doch eine Reform steht bevor – und könnte die attraktiven Konditionen verändern.
Förderung auf Rekordniveau – aber wie lange noch?
Aktuell sind die Förderbedingungen so günstig wie nie: 30 Prozent Grundförderung gibt es für alle, die auf erneuerbare Energien umsteigen – etwa mit einer Wärmepumpe. Durch Zusatzboni können Hausbesitzer sogar auf bis zu 70 Prozent Zuschuss kommen. Bei maximal förderfähigen Kosten von 30.000 Euro übernimmt der Staat damit bis zu 21.000 Euro.
„Wer ohnehin einen Heizungstausch plant, sollte den Antrag nicht aufschieben“, rät Joshua Jahn, Energieexperte der Verbraucherzentrale Brandenburg. Der Grund: Bis Ende Mai könnte eine GEG-Reform die Spielregeln ändern. Das Gebäudeenergiegesetz soll künftig „Gebäudemodernisierungsgesetz“ heißen – und möglicherweise mit angepassten Förderbedingungen daherkommen.
Wer profitiert besonders?
Zusätzlich zur Grundförderung winken Boni für:
- Einkommensschwache Haushalte
- Den Austausch besonders alter fossiler Heizungen
- Weitere spezifische Voraussetzungen
Vorsicht vor übereilten Entscheidungen
Trotz verlockender Zuschüsse warnt die Verbraucherzentrale vor unüberlegtem Handeln. „Eine neue Heizung in einem schlecht sanierten Haus verursacht hohe Kosten – in Anschaffung und Betrieb“, erklärt Jahn. Oft lohnt sich der Heizungstausch erst nach vorherigen Sanierungsmaßnahmen am Gebäude. Selbst beste Förderungen könnten unnötige Mehrkosten nicht ausgleichen.
Individuelle Beratung nutzen
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Brandenburg hilft bei der optimalen Planung. Termine können online unter verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung oder telefonisch unter 0331 – 98 22 999 5 (Mo-Fr 9-18 Uhr) vereinbart werden.
Weitere Informationen: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/15772
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg




