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Bis zu 60 Prozent Zuschuss – Antragstellung ab sofort möglich

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Gute Nachrichten für Beschäftigte und Unternehmen in Brandenburg: Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hat die neu aufgelegte Weiterbildungsrichtlinie gestartet. Ab sofort können Fördermittel beantragt werden – mit deutlichen Verbesserungen gegenüber der bisherigen Regelung.

Das Land Brandenburg unterstützt gezielt die Kompetenzentwicklung von Beschäftigten, sowohl bei individuellen als auch bei betrieblichen Weiterbildungen in Unternehmen und Vereinen. Die ILB übernimmt dabei bis zu maximal 60 Prozent der Weiterbildungskosten.

„Investition, die sich langfristig auszahlt“

„Die Investition in berufliche Weiterbildung zahlt sich langfristig aus“, erläutert Daniel Keller, Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. „Weiterbildung steigert nicht nur die individuelle Zufriedenheit, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und legt einen wesentlichen Grundstein für die Fach- und Arbeitskräftesicherung im Land.“

Ulrich Scheppan, Vorstandsvorsitzender der ILB, betont die Bedeutung des Programms: „Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist ein ganz wichtiges Mittel, um dem Fachkräftemangel in Brandenburg entgegenzuwirken. Die Weiterbildungsrichtlinie ist eines unserer nachfragestärksten Förderprogramme und machte in den letzten beiden Jahren fast zehn Prozent der ILB-Gesamtzusagen aus.“

Das ist neu beim Bildungsscheck

Die Neuauflage bringt wesentliche Verbesserungen:

  • Keine Begrenzung mehr: Die bisherige Obergrenze von 3.000 Euro pro Vorhaben entfällt
  • Gebündelte Anträge: Mehrere Weiterbildungsmaßnahmen können in einem einzigen Antrag zusammengefasst werden
  • Jederzeit antragsberechtigt: Unternehmen und Beschäftigte können fortlaufend Anträge stellen, statt wie bisher nur zwei Mal pro Jahr
  • Nachqualifizierungen gefördert: Auch Ausgleichsmaßnahmen, Anpassungsqualifizierungen und Vorbereitungskurse auf Kenntnisprüfungen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sind nun förderfähig
  • Erweiterte Antragsberechtigung: Nicht mehr nur für Menschen mit Erstwohnsitz in Brandenburg – auch wer hier arbeitet, kann den Bildungsscheck nutzen
  • Soziale Projekte einbezogen: Unternehmen und Einrichtungen mit sozialen, ethischen oder ökologischen Zielen sind nun ebenfalls förderfähig, um ehrenamtliche Strukturen besser zu erreichen

Hintergrund: Fachkräftemangel als Geschäftsrisiko

Nach aktuellen Auswertungen der Industrie- und Handelskammern sehen rund 55 Prozent der Brandenburger Unternehmen den Fachkräftemangel als Geschäftsrisiko an. Die Weiterbildungsrichtlinie wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) realisiert und soll helfen, Qualifikationslücken zu schließen und Betriebe zukunftsfähig aufzustellen – gerade in Zeiten von Digitalisierung, Transformation und demografischem Wandel.

Weitere Informationen und Antragstellung: www.ilb.de


Vorschaubild: Symbolbild Canva
Quelle: MWAEK Land Brandenburg

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