20-Tage-Rhythmus entlastet Apothekenteams – Versorgung bleibt gesichert


Ab dem 1. März 2026 tritt in Brandenburg eine Neuorganisation des Apotheken-Notdienstes in Kraft. Die Landesapothekerkammer hat in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium eine Reform beschlossen, die zunächst bis Ende 2026 als Modellprojekt läuft.
Was ändert sich konkret?
Künftig gilt landesweit ein einheitlicher 20-Tage-Rhythmus: Jede öffentliche Apotheke in Brandenburg ist alle 20 Tage zum Notdienst verpflichtet. Dies bedeutet für viele Apotheken eine spürbare Reduzierung der jährlichen Dienstbelastung. Gleichzeitig können sich für Patientinnen und Patienten je nach Region längere Wege zur nächsten Notdienstapotheke ergeben.
Warum die Neuorganisation?
Die Zahlen sprechen für sich: Seit Anfang 2022 haben in Brandenburg 47 Apotheken geschlossen, 11 Orte haben bereits ihre einzige Apotheke verloren. Kammerpräsident Jens Dobbert betont: „Unser Anspruch ist es, Versorgungssicherheit und Belastbarkeit der Apotheken gleichermaßen im Blick zu behalten. Der 20-Tage-Rhythmus schafft eine gerechtere Verteilung der Dienste.“
Versorgung bleibt gesichert
Die flächendeckende Arzneimittelversorgung ist weiterhin gewährleistet – an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr, auch an Wochenenden, Feiertagen und nachts. Dobbert stellt klar: „Diese Neuorganisation ist keine Einschränkung, sondern eine notwendige Strukturreform. Sie verbindet Entlastung für die Apothekenteams mit einer stabilen Arzneimittelversorgung – modern, gerecht und nachhaltig.“
Wo finde ich die nächste Notdienstapotheke?
Tagesaktuell abrufbar unter:
Quelle: Landesapothekerkammer Brandenburg




