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Frankfurt (Oder), 6. Februar 2026 – Die Abfallentsorgungsanlage Seefichten-Wertstoffhof in der Grubenstraße 10 ist aufgrund technischer Probleme weiterhin nur eingeschränkt nutzbar. Gleichzeitig gelten neue Regelungen für die Abgabe von Alttextilien.

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Verkürzte Öffnungszeiten wegen defekter Beleuchtung

Seit einem Stromausfall am 11. Dezember 2025 ist die Beleuchtungsanlage auf dem Gelände der Abfallentsorgungsanlage ausgefallen. Die unzureichende Ausleuchtung stellt insbesondere in den Nachmittags- und Abendstunden eine erhebliche Gefährdung für Besucher dar. Aus Gründen der Verkehrs- und Betriebssicherheit öffnet die Anlage daher weiterhin nur bis 16.00 Uhr. Auch die Abfallsortieranlage der Frankfurter Dienstleistungsholding GmbH schließt täglich um 16.00 Uhr.

Die Ursache des Problems liegt in einem defekten Kabel. Die erforderlichen Reparaturarbeiten umfassen Betonarbeiten, die nur bei Temperaturen von mindestens 5 °C durchgeführt werden können. Eine Behebung des Schadens wird voraussichtlich erst im März möglich sein. Ein konkreter Termin für die vollständige Wiederherstellung der Beleuchtung steht derzeit noch nicht fest. Sobald die Anlage wieder regulär öffnen kann, wird die Stadt entsprechend informieren.

Alttextilabgabe nur noch in begrenztem Umfang

Frankfurter Bürgerinnen und Bürger können weiterhin Alttextilien auf der Abfallentsorgungsanlage Seefichten-Wertstoffhof abgeben, allerdings nur in haushaltsüblichen Mengen. Pro Haushalt werden maximal zwei Säcke mit jeweils bis zu 120 Litern Volumen angenommen. Haushaltsauflösungen sind ausdrücklich von der Annahme ausgeschlossen.

Hintergrund dieser Einschränkung ist, dass die Frankfurter Dienstleistungsholding GmbH bis zum 31. Dezember 2025 alle im Stadtgebiet bereitgestellten Alttextilcontainer aus Kostengründen abgezogen hat.

Nicht mehr brauchbare Alttextilien wie stark verschmutzte oder beschädigte Kleidung sowie defekte Schuhe gehören nicht zur Alttextilsammlung. Diese Materialien sind über den Restabfall zu entsorgen und können vor Ort eingewogen und kostenpflichtig entsorgt werden.


Quelle: Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

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