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Beeskow, 5. Februar 2026 – Der Landkreis Oder-Spree hat mit sofortiger Wirkung bis auf Widerruf eine Notzeit für alle Schalenwildarten festgestellt. Die anhaltende Frostperiode mit tief gefrorenen Böden sowie teilweise angekündigtem Schnee und Schneeregen erschweren die natürliche Nahrungsaufnahme der Wildtiere erheblich.

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Hintergrund

Die Feststellung der Notzeit erfolgt auf Grundlage der jagdrechtlichen Bestimmungen des Bundes und des Landes Brandenburg. Ziel ist es, eine ordnungsgemäße Wildversorgung unter den derzeitigen Witterungsbedingungen sicherzustellen und Wildtiere vor Hunger und unnötigen Verlusten zu schützen.

Regelungen für Jagdausübungsberechtigte

Mit der Notzeit sind besondere Verpflichtungen und Einschränkungen verbunden:

Fütterungsregelungen:

  • Jagdausübungsberechtigte müssen geeignete Maßnahmen zur Unterstützung der natürlichen Äsung ergreifen
  • Erhaltungsfütterung des Schalenwildes ist nur im unbedingt notwendigen Umfang erlaubt
  • Wiederkäuendes Schalenwild: ausschließlich Rau- und Saftfutter; Kraftfutter ist ausdrücklich untersagt
  • Schwarzwild: ausschließlich Mais, Getreide und Baumfrüchte

Jagdliche Einschränkungen:

  • Bewegungsjagden sind nicht zulässig
  • Abschuss von Schalenwild im Umkreis von 200 Metern um Kirrungen und Fütterungen ist verboten
  • Kirrungen zum Zweck der Bejagung sind grundsätzlich untersagt

Meldepflichten:

  • Auftretende Wildkrankheiten oder außergewöhnliche Wildverluste sind unverzüglich der Unteren Jagdbehörde zu melden
  • Die Behörde behält sich Kontrollen der Fütterungsstellen ausdrücklich vor

Appell an die Bevölkerung: Rücksicht bei winterlichen Aktivitäten

Der Landkreis bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, bei Winterwanderungen, Spaziergängen und sportlichen Aktivitäten in Wald und Flur besondere Rücksicht auf Wildtiere zu nehmen:

  • Bleiben Sie auf ausgewiesenen Wegen
  • Vermeiden Sie das Betreten von Rückzugs- und Ruhezonen des Wildes
  • Führen Sie Hunde konsequent an der Leine, um unnötige Beunruhigungen und Fluchtreaktionen zu verhindern

Jede Störung zwingt Wildtiere zu energiezehrenden Bewegungen, die unter den aktuellen Bedingungen kaum kompensiert werden können.

Dauer der Notzeit

Die Notzeit gilt bis auf Widerruf. Eine Aufhebung erfolgt durch gesonderte öffentliche Bekanntgabe.


Quelle: Pressestelle Landkreis Oder-Spree

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