Die Stadt Fürstenwalde/Spree stellt ihre Straßenreinigung grundlegend neu auf. Auf Grundlage zahlreicher Rückmeldungen aus der Bürgerschaft hat die Stadtverordnetenversammlung am 26. Februar 2026 eine überarbeitete Straßenreinigungssatzung beschlossen. Ziel: geringere Kosten für viele Haushalte, mehr Effizienz – und spürbar mehr Sauberkeit dort, wo es auf das Stadtbild ankommt.

Was sich ändert
In klassischen Wohn- und Anliegerstraßen übernehmen künftig wieder die Grundstückseigentümer die Reinigung des Straßenkörpers. Für viele Haushalte bedeutet das: Die städtische Reinigungsgebühr entfällt.
Im Gegenzug konzentriert die Stadt ihre Ressourcen auf stark frequentierte Bereiche und die Innenstadt.
Drei neue Reinigungsklassen
| Klasse | Leistung |
| RK 1 | Wöchentliche maschinelle Reinigung auf stark frequentierten Straßen. Zeitweise Parkverbote möglich, um die Reinigungsqualität zu verbessern. |
| RK 2 | 14-tägliche maschinelle Reinigung auf einem Großteil der weiterhin städtisch betreuten Straßen. |
| RK 3 – City-Standard | Im Innenstadtbereich zwischen Karl-Marx-Straße, Seelower Straße, Schloßstraße und Dr.-Wilhelm-Külz-Straße zusätzlich vollständige manuelle Gehwegreinigung inklusive Beseitigung von Wildwuchs. |
Mehr Transparenz durch GPS
Alle Fahrzeuge des beauftragten Reinigungsdienstleisters sind inzwischen mit GPS-Systemen ausgestattet. Damit lässt sich künftig objektiv nachvollziehen, wann und wo gereinigt wurde.
Was das kostet
Für 2026 rechnet die Stadt mit einem Gesamtaufwand von bis zu 1,2 Millionen Euro. Die Finanzierung bleibt aufgeteilt:
- 75 % der Kosten werden über Gebühren refinanziert
- 25 % trägt die Stadt als Eigenanteil für den allgemeinen Gebrauch
Hintergrund
Anlass der Neuregelung waren zahlreiche Rückmeldungen aus der Bürgerschaft – insbesondere nach der Ende 2023 beschlossenen Ausweitung der städtischen Straßenreinigung auf rund 80 Prozent des Stadtgebietes. Hinweise aus Bürgergesprächen, Zuschriften und der Informationsveranstaltung im Dezember 2025 flossen in das neue Konzept ein.
„Wir haben die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft sehr ernst genommen und sorgfältig abgewogen. Das neue Modell ist ein tragfähiger Kompromiss: Es stärkt Eigenverantwortung, entlastet viele Anlieger finanziell und sorgt gleichzeitig dort für ein höheres Sauberkeitsniveau, wo es für die Attraktivität unserer Stadt besonders wichtig ist.“ — Norbert Hein, Erster Beigeordneter
Wann die neuen Regelungen gelten
Die neuen Regelungen treten nach Veröffentlichung der Satzung in Kraft. Die Anpassung der Gebührensätze wird derzeit auf Grundlage der neuen Straßeneinteilung vorgenommen.
Vorschaubild: Symbolbild Canva
Quelle: Stadtverwaltung Fürstenwalde/Spree




