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Gesamtabschluss streichen, Vergaberecht vereinfachen, Prüfungen beschleunigen – Brandenburg will seine Städte und Gemeinden spürbar entlasten

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Brandenburgs Kommunen sollen von überflüssiger Bürokratie befreit werden. Innenminister Dr. Jan Redmann (CDU) hat am Freitag (17. April 2026) im Sonderausschuss Bürokratieabbau des Landtags einen Sachstandsbericht vorgestellt, der konkrete Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände bewertet. Im Mittelpunkt stehen Erleichterungen im Haushalts- und Kassenrecht sowie beim Vergabeverfahren.

„Bürokratieabbau ist kein Selbstzweck, sondern ein notwendiger Modernisierungsschub für Brandenburg“, erklärte Redmann. Durch das Streichen komplexer Hürden und die Einführung schlankerer Verfahren würden die Kommunen spürbar entlastet. „So schaffen wir vor Ort wieder mehr Freiraum und vor allem Zeit für die Menschen und für echte Projekte.“

Die wichtigsten Vorschläge im Überblick

Ein zentraler Punkt ist die geplante Streichung des sogenannten Gesamtabschlusses. Bislang müssen Kommunen einen aufwendigen konsolidierten Abschluss erstellen, der auch ihre Unternehmen und Zweckverbände umfasst. Künftig soll der bereits vorhandene Beteiligungsbericht genügen.

Erleichterungen soll es auch bei der Prüfung kommunaler Haushalte geben: Die bisherige Regel, nach der Wirtschaftsprüfer höchstens drei aufeinanderfolgende Prüfungen übernehmen dürfen, soll fallen. Dadurch sollen Prüfungen schneller abgeschlossen und Rückstände vermieden werden.

Im Vergaberecht ist die Einführung eines Best-Bieter-Prinzips vorgesehen. Aufwendige Nachweise müssten dann nur noch jene Bieter vorlegen, die tatsächlich Aussicht auf den Zuschlag haben. Das würde sowohl Verwaltungen als auch Unternehmen Arbeit ersparen.

Weitere Maßnahmen betreffen die Bündelung von Runderlassen und Leitfäden sowie die Möglichkeit für amtsfreie Gemeinden, gemeinsame Rechnungsprüfungsämter einzurichten, ohne vorher einen besonderen Bedarf nachweisen zu müssen.

Einfluss auf Gesetzesevaluierung

Die Ergebnisse des Berichts sollen in die Evaluierung des Kommunalrechtsmodernisierungsgesetzes einfließen, die bis Ende 2027 abgeschlossen sein soll.


Vorschaubild: Symbolbild Canva
Quelle: MIK Land Brandenburg

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